Pressemitteilung | Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V.

BVUK empfiehlt Betriebsrente im Öffentlichen Dienst: So können Kommunen viel Geld sparen

(Würzburg) - "Angesichts ihrer prekären Finanzlage sollten Kommunen auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung nutzen, um freie Gestaltungsspielräume zurück zu gewinnen." Darauf weist Wolfgang Fränznick, Vorstand des BVUK. Verband betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V., Würzburg, hin. Die Brutto-Entgeltumwandlung, die durch den Tarifvertrag für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw-VKA) vom 18.02.2003 geregelt ist, verschafft erhebliche Spareffekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Arbeitgeber sparen bis Ende 2008 die Sozialversicherungsbeiträge auf das umgewandelte Gehalt der Mitarbeiter.

Für Arbeitnehmer sind die Beiträge im Rahmen des §3 Nr. 63 EStG bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und bis einschließlich 2008 ebenfalls sozialversicherungsfrei. "Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 30.000 Euro bei einem Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst können Arbeitgeber durch die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung ihre ZVK-Pflichtbeiträge spielend refinanzieren", empfiehlt Fränznick.

Um eine bestmögliche neutrale Umsetzung der neu geregelten Entgeltumwandlung im Öffentlichen Dienst sicher zu stellen, hat der BVUK. Verband in einer strategischen Kooperation mit der neue leben Lebensversicherung AG, Hamburg, das Versorgungswerk Öffentlicher Dienst neue leben gegründet. Die neue leben AG steht im Eigentum von sieben Sparkassen und zählt damit zu den drei ausgewählten Anbietergruppen, die der Tarifvertrag für die Umsetzung der Entgeltumwandlung vorsieht.

Der BVUK. Verband, der sich als Interessenvertretung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung versteht, realisiert in deutschen Unternehmen bereits Umsetzungsquoten von 60 bis 80 Prozent bei der Betriebsrente. Entscheidend dafür ist der Schwerpunkt auf der persönlichen Einzelberatung der Arbeitnehmer durch eine Vielzahl von qualifizierten BVUK-Personalberatern.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der BVUK, Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen der deutschen Wirtschaft e.V. Waltherstr. 9, 97074 Würzburg Telefon: 0931/88065710, Telefax: 0931/88065715

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