BVTE-Standards für tabakfreie Nikotinbeutel vom Bundeskartellamt anerkannt / Mücke: Tabakfreie Nikotinbeutel jetzt in das Tabakerzeugnisgesetz als Tabaksurrogate aufnehmen
(Berlin) - Das Bundeskartellamt hat am 9. Juli 2021 die BVTE-Produkt- und Werbestandards für tabakfreie Nikotinbeutel anerkannt und dies am 28. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Tabakfreie Nikotinbeutel (auch Nikotinpouches oder Nicopods genannt) sind ein relativ neues Genussmittel. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie reines Nikotin, aber keinen Tabak. Ein Pouch wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt und konsumiert. Das Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Nach der Verwendung wird der Pouch aus dem Mund entnommen und entsorgt. Wegen der fehlenden Verbrennung von Tabak bieten diese Produkte eine potenziell risikoreduzierte Alternative für den Konsum von Nikotin. Mit den BVTE-Produkt- und Werbestandards verpflichten sich die im BVTE zusammengeschlossenen Hersteller und Anbieter auf die Einhaltung verbindlich geltender Wettbewerbsregeln für die Qualität und Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln auf dem deutschen Markt. Die Standards sollen mangels produktspezifischer gesetzlicher Vorschriften einen effektiven Verbraucher- und Gesundheitsschutz gewährleisten.
Zur Anerkennung durch das Bundeskartellamt erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke heute in Berlin: "Die BVTE-Produkt- und Werbestandards dienen der Sicherung eines lauteren und leistungsgerechten Wettbewerbs in der Branche, indem sie verbindliche Vorgaben zur Herstellung, Aufmachung und Bewerbung von tabakfreien Nikotinbeuteln machen, und in Abwesenheit eines produktangemessenen gesetzlichen Rahmens zugleich einen hohen Gesundheitsschutz sowie Kinder- und Jugendschutz sicherstellen." Die BVTE-Mitgliedsunternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten von nikotinhaltigen Produkten angesprochen, und die Risiken des Konsums werden nicht verharmlost. Zudem verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe sowie deren Kennzeichnung, die Anbringung eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises auf der Packung sowie auf einen Maximalwert für den Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Beutel/Einheit.
Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Die Produkte der im BVTE zusammengeschlossenen Hersteller und Anbieter enthalten Nikotinkonzentrationen nur in solchen Stärken, die mit denen in rauchlosen Tabakerzeugnissen vergleichbar sind und die Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten. Andererseits eröffnen die Produkte aber auch Möglichkeiten, Zigarettenrauchern eine risikoverminderte Alternative des Nikotinkonsums zu bieten, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner vorläufigen gesundheitlichen Bewertung von Nikotinbeutelchen vom 30. März 2021 festgestellt hat (Link). Das BfR empfiehlt, die Produkte zukünftig im Rahmen des Tabakrechts zu regulieren, und schlägt gesetzliche Maßnahmen zum Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz vor. Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VSMK) hat im Mai 2021 entsprechende nationale Regelungen gefordert.
"In Anbetracht des Schadensminimierungspotentials ist ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Regulierung neuartiger tabakfreier Nikotinbeutel erforderlich, der das Risikoprofil dieser Produkte einschließlich potentieller Gesundheitsgefahren evidenzbasiert abbildet. Wir fordern die Politik auf, die Voraussetzungen für eine baldige Aufnahme von Nikotinbeuteln als Tabakersatzprodukte im Tabakerzeugnisgesetz zu schaffen", so BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Quelle und Kontaktadresse:
BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse
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