bvse unterstützt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
(Bonn) - In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz haben Präsident Henry Forster und Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich gemacht, dass der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. das vom Bundeskabinett beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) befürwortet.
Das Gesetz wird nun von den Parlamentariern beraten und muss vom Bundestag beschlossen werden. Grund genug für den bvse, sich in die laufenden Diskussionen einzuschalten, denn der Recycling- und Entsorgerverband hält die Einbeziehung der Müllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für sinnvoll.
Der bvse mit seinen rund 1.000 meist mittelständischen Mitgliedsunternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche begrüßt in dem Schreiben das Vorhaben der Bundesregierung, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab dem 1. Januar 2023 in den Geltungsbereich des nationalen Brennstoffemissionshandels aufzunehmen. "Aus unserer Sicht wird dies zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen", betonen Forster und Rehbock.
Die Müllverbrennungsanlagen haben sich in der Vergangenheit "bewusst und engagiert" dafür eingesetzt, nicht nur Abfälle zur Beseitigung, wie Hausmüll, sondern auch Abfälle zur Verwertung, wie Gewerbeabfälle, einzusetzen. Es wäre absurd, sich nun als reiner Verfechter des Gebührenzahlers für Hausmüll darzustellen. Die Belastung des Verbrauchers/Gebührenzahlers könne daher keine logische Begründung gegen das BEHG für Verbrennungsanlagen sein.
Der Verbraucher müsse letztlich bei allen CO2-Bepreisungen die Kosten tragen. Dieser Logik folgend, dürften Zementwerke, Stahlwerke usw. auch nicht besteuert werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Freisetzung von Treibhausgasen besteuert wird. Und man müsse auch bei den Kosten die Kirche im Dorf lassen. Die Belastungen aus dem BEHG dürften auf die Gebührenzahler keine großen Auswirkungen haben. Eventuell seien sie sogar aus den Gewinnmargen der Verbrennungsanlagen zu kompensieren. Bei einer zu erwartenden Lenkungswirkung sollten die Mengen sinken und den Preiserhöhungseffekt damit abmildern.
Als falsch bezeichnete der bvse die Behauptung, dass die CO2-Bepreisung keine ökologische Lenkungswirkung hätte. So heißt es in dem Schreiben: "In Müllverbrennungsanlagen werden riesige Mengen an Bioabfällen und hochwertigen Gewerbeabfällen mitverbrannt. Es gibt sogar noch viele Landkreise, die gar keine Biotonne eingeführt haben, weil die Müllverbrennung so billig ist, dass sich die getrennte Bioabfallsammlung nicht lohnt. Nebenbei bemerkt, wird damit gegen geltendes europäisches und nationales Recht verstoßen. Eine Verteuerung der Verbrennung kann also sehr wohl dazu führen, dass Bioabfälle vergärt und hochwertig stofflich genutzt werden und dass Gewerbeabfälle in die ausreichend bestehenden Aufbereitungsanlagen geliefert werden. Die Kommunen haben die Möglichkeiten, dies in ihren Ausschreibungen zu regeln und Verwertungsanlagen, Tarifbindungen, Entfernungen usw. zu beschreiben."
Auch die dagegen angeführte Binsenwahrheit, dass sich der Abfall immer den billigsten Weg suche, lassen Forster und Rehbock in diesem Zusammenhang nicht gelten. Sie verweisen darauf, dass der Hausmüll ja auch nicht auf ausländischen Deponien abgelagert werde, obwohl dies günstiger wäre.
Jede Anlage, ob Biogasanlage, LVP-Sortierung, EBS-Verbrennung, Zementwerk, Gewerbeabfallaufbereitung usw., müsse auf die Qualitäten im Input achten und ggfs. steuernd auf den Anlieferer einwirken, heißt es in dem Schreiben. Es sei deshalb nicht erklärbar, warum sich ausgerechnet Verbrennungsanlagen dieser Verantwortung entziehen sollten. "Die Entsorgungsunternehmen können den fossilen Kunststoffanteil nämlich über Behältergrößen, Preise und Beratung steuern. Sie machen dies aber nur, wenn man sie dazu bewegt. Wer schon an vielen Bunkern von Müllverbrennungsanlagen gestanden hat, dem ist unverständlich, warum hochwertige Rohstoffe, wie z. B. Holz, in die Verbrennung gegeben werden, nur weil der jeweilige Landkreis in der Sperrmüllsammlung auf eine mögliche und sinnvolle Abfallartentrennung verzichtet."
Schon bei der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung hatte sich der bvse für eine stärkere Verantwortung der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen stark gemacht und einen dort ansetzenden gezielten Vollzug angeregt, statt Millionen von gewerblichen Abfallerzeugen zu überwachen. Der Verband sieht sich mit seinen diesbezüglichen Forderungen nunmehr auch im Rahmen der aktuellen Diskussionen bestätigt.
Eine CO2-Bepreisung sei ein Anreiz für mehr Getrennthaltung, mehr Recycling und einer, aus bvse-Sicht, höherwertigeren energetischen Verwertung. "Teurere Verbrennungspreise werden die Bemühungen verstärken, mehr Stoffe für das Recycling getrennt zu halten oder aus einem Gemisch auszusortieren. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für Klima- und Ressourcenschutz und deshalb bitten wir Sie, dem Vorhaben der Bundesregierung zuzustimmen", heißt es abschließend in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten.
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(bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
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