bvse-Mittelstandskonzept: Nachweiswesen für pflichtbepfandete Getränkeverpackungen
(Bonn) - Mit der Einführung eines Pflichtpfandes für Verpackungen kohlesäurehaltiger Getränke, Mineralwasser und Bier zum 01. Januar 2003 wurde weitestgehend unbeachtet auch die Verpflichtung der Führung eines ordnungsgemäßen und transparenten Mengenstromnachweises gem. der VerpackV vom Dualen System auf die einzelnen Handelsketten bzw. den Einzelhandel verlegt.
Es ist also notwendig geworden, dass Entsorger schon im Vorfeld ihren Handelskunden ein schlüssiges und transparentes Dokumentationssystem anbieten, damit ihre Kunden den Verpflichtungen als Selbstentsorger gerecht werden.
Ziel des bvse-Mittelstandskonzept ist es, mittelständischen Entsorgern unabhängig von großen Wettbewerbern im Markt ein schlankes, gut organisiertes, durch die einzelnen Sachverständigen zertifiziertes und marktreifes Mengenstromdokumentationssystem anzubieten. Ziel ist es auch, in den schwierigen Zeiten wachsender Konzentration die mittelständischen Entsorger in die Lage zu versetzen, konkurrenzfähig zu sein und verordnungskonform zu agieren.
Die Konzeption kennt keine regionale Beschränkung der zu zertifizierenden Verwerter und Mengenströme. Das System ist weltweit unabhängig und für alle Verwerter offen, die sich den erforderlichen Anforderungen stellen, um somit der Verpackungsverordnung und den Anforderungen der LAGA gerecht zu werden.
Die Dokumentation und Zertifizierung der Mengenströme umfasst alle im Pflichtpfand anfallenden Verpackungsarten wie PET, Weißblech, Aluminium und Glas. Zielsetzung ist die Dokumentation der Rückführung unter die Pfandpflicht fallender Verpackungen vom Handel über den jeweils beauftragten Entsorgungsbetrieb bis hin zum Verwertungsbetrieb darzustellen. Werden in einzelnen Prozessschritten Materialien zu Zwischenprodukten aufbereitet, die gemäß LAGA/APV noch kein Endprodukt darstellen, erstreckt sich die Dokumentation bis zur Stelle der Endverwertung.
Das bvse-Mittelstandskonzept startet am 01. Oktober 2003 und basiert auf den Rahmenbedingungen "Produktverantwortung und Rücknahmepflichten" zur Führung eines Mengenstromnachweises des Hauptausschusses der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (APV) vom 11.1.2000 und berücksichtigt die aktuell zu erwartenden Neuregelungen der Verpackverordnung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999