Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse: Koalition setzt die richtigen Signale / Der Koalitionsvertrag greift wichtige Themenfelder auf

(Bonn / Berlin) - Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist nach Ansicht des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. eine "gute Grundlage" für die nächsten vier Jahre. "Auch wenn ein Koalitionsvertrag eine Absichtserklärung und keine Gesetzesformulierung ist, gibt er doch das ganz klare Signal, dass die Benachteiligung privater Unternehmen aufhören und fairer Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Unternehmen ermöglicht werden soll", erklärt bvse-Präsident Burkhard Landers. "Wir sind zuversichtlich, dass der neue Bundesumweltminister Norbert Röttgen und die Regierungskoalition der Kreislaufwirtschaft in Deutschland neuen Schwung und wichtige Impulse geben werden", erklärt der bvse-Präsident.

Der Koalitionsvertrag macht nach Überzeugung des bvse deutlich, dass die künftige Regierungspolitik das Ziel verfolgt, die Entwicklung einer Recycling-Gemeinschaft innerhalb der Europäischen Union zu forcieren. Hierfür sei ein weiterer Ausbau des Ressourcenmanagements trotz aller in Deutschland bereits erzielter Erfolge notwendig. Von daher begrüßt der mittelständische Verband das klare Bekenntnis zur Verwertungspflicht der Abfälle. Diese kann - entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie -vorrangig nur durch Recycling erfüllt werden und stärkt daher die Position der im bvse organisierten Recyclingbetriebe.

Gerade die Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche ist durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geprägt, die für mittelständische Unternehmen teils nicht mehr zu überblicken sind. Von daher sei der Vorsatz der neuen Regierung, die rechtlichen Regelungen übersichtlicher zu gestalten, eine große und wichtige Aufgabe, um die Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und wieder herzustellen.

Einer der zentralen Diskussionspunkte im Rahmen der Umsetzung der neuen EU Abfallrahmenrichtlinie wird nach Einschätzung des bvse die Neuordnung der Entsorgungszuständigkeiten sein. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt der Verband, dass die Politik das Heft des Handelns in die Hand nimmt und sowohl der Ausweitung der Überlassungspflichten wie auch der willkürlichen Beschränkung der gewerblichen Sammlung eine Absage erteilen will.

Als erfreulich wertet der bvse auch, dass sich die Koalitionsparteien vorgenommen haben die Verpackungsentsorgung in Deutschland neu zu regeln. Das ist eine wichtige Forderung des bvse, der dazu sowohl eigene Vorschläge auf den Tisch gelegt hat, als auch an einem Kompromisspapier mitgewirkt hat.

"Dass es die Zielsetzung der neuen Regierung ist, eine wettbewerbliche Lösung zu finden, ist ein erfreuliches Bekenntnis, so Landers, und fordert in diesem Zusammenhang, dass der Regelungsumfang der Verkaufspackungsentsorgung sich zukünftig auch tatsächlich auf die privaten Haushalte beschränkt und dem Zugriff der Dualen Systeme auf die Wertstoffe ebenso ein Riegel vorgeschoben wird, wie der "inhouse-Vergabe" von Entsorgungsverträgen oder zentralistische Ausschreibungsmodalitäten."

Der bvse unterstützt ausdrücklich den politischen Willen, die Gelbe Tonne plus als Wertstofftonne in ganz Deutschland einzuführen. Damit werde die getrennte Sammlung von Wertstoffen als gesetzte Größe anerkannt. Zugleich sei das der richtige Weg, um zu einer verbraucherfreundlicheren sowie recyclingintensiveren Abfallsammlung zu gelangen. Die teilweise nicht nachvollziehbare Aufteilung zwischen Verpackungen und stoffgleichen Nicht-Verpackungen, mit entsprechend unterschiedlichen Entsorgungswegen, sei dem Bürger nicht zu vermitteln. Dieses Defizit könne durch die Gelbe Tonne plus behoben werden. Zugleich eröffne es die Möglichkeit, mehr Materialien einer hochwertigen stofflichen Verwertung zuzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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