bvse: Klares Signal für stoffliche Verwertung!
(Bonn) - Der Kompromiss vom 28. Januar zwischen Rat und Europaparlament zur Novellierung der Richtlinie über Verpackungsabfälle ist nach Meinung des bvse-Hauptgeschäftsführers Hans-Günter Fischer ein insgesamt gutes Ergebnis, weil die Richtung hin zur hochwertigen stofflichen Verwertung stimmt. Die Abstimmung im Parlament wird heute in 3. Lesung stattfinden.
Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bedauert zwar, dass Griechenland, Irland und Portugal die für 2008 gesetzten Recycling-Ziele erst zum 1. Januar 2012 erreichen müssen, denn hier sei Potential für einen Abfall-Verschiebebahnhof gegeben.
Viel wichtiger sei jedoch, dass der Begriff der Verwertung nicht verwässert worden sei. Grundsätzlich gelte, dass die Verbrennung regelmäßig kein Verwertungs-, sondern ein Beseitigungsverfahren sei. Eine Ausnahme wurde nur für den Fall zugelassen, dass die Verbrennung einhergehe mit einer Energierückgewinnung.
Fischer: Mit dieser Richtlinie ist in mehrfacher Hinsicht dem Vorrang der stofflichen Verwertung ein klares Signal gesetzt worden. Damit meint der bvse-Hauptgeschäftsführer nicht nur die enge Fassung des Verwertungsbegriffes oder die Festlegung hoher Quoten für die stoffliche Verwertung. Die Verpackungsrichtlinie verpflichtet nämlich die nationalen Regierungen, die Verwendung von Materialien aus stofflich verwertbaren Verpackungsabfällen durch die Verbesserung der Marktbedingungen für diese Materialien zu fördern. Außerdem sind die staatlichen Regelungen zu überarbeiten, die eine Verwendung dieser Materialien behindern.
In der Novellierung werde im übrigen auch festgestellt, dass die stoffliche Verwertung nicht nur als ökologische Zielsetzung eine große Bedeutung habe, so Fischer, sondern auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen führe, die der Gesellschaft in anderen Bereichen verloren gegangen seien. Die stofflichen Verwerter erfüllen damit anerkannter Maßen auch eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion.
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