Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse fordert: Standards bei Altölaufbereitung aufrechterhalten

(Bonn/Berlin/Sonsbeck) - „Bei der Novellierung der Altöl-Verordnung müssen unbedingt die hohen Standards der Altölaufarbeitung beachtet werden, die in der Vergangenheit von der deutschen mittelständischen Recycling- und Entsorgungswirtschaft entwickelten wurden“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn/Berlin, (bvse), Hans-Günter Fischer, am 2. November bei der Besichtigung der Altölaufbereitungsanlage der Firma KS-Recycling in Sonsbeck vor Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Umweltministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Andernfalls werde der bisher erreichte anspruchsvolle Umweltstandard aller Aufarbeitungsverfahren in der Entwicklung blockiert und der Wettbewerb zugunsten eines Monopolisten verzerrt.

Der Hintergrund für die Forderung des Verbandes, ist laut Fischer, dass die EU-Altölrichtlinie der Aufarbeitung von Altöl durch Raffinerieverfahren zu Basisöl Vorrang einräumt und damit alle anderen Verwertungsverfahren, wie zum Beispiel die Umwandlung von Altöl zu anderen Produkten wie Treibgas- und Heizstoffen oder Alkoholen, benachteiligt. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie werde die Bundesregierung jetzt zu einer einseitigen Förderpolitik zugunsten eines Monopolisten gezwungen.

„Das kann das Ende der mittelständischen Altölrecycler bedeuten“, befürchtet Fischer. Am Beispiel der Firma KS-Recyling machte er dabei deutlich, wie durch die Politik der Europäischen Kommission „das Lebenswerk eines dynamischen Unternehmers und alles, was in über 20 Jahren effektiv und wirtschaftlich sinnvoll in einem für den Umweltschutz wichtigen Nischenbereich aufgebaut wurde“, in Frage gestellt werde. In Sonsbeck habe ein mittelständisches Unternehmen mit sehr viel Engagement und Sachverstand eine Altölaufbereitungsanlage auf höchstem technischen Niveau erstellt, die die anspruchsvollsten Anforderungen an eine hochwertige Abfallverwertung erfülle und unter allen nur denkbaren Gesichtspunkten des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und der Abwasseraufbereitung den gesetzlichen Vorgaben an eine hohe Umweltverträglichkeit entspreche.

„Diese Arbeit darf nicht umsonst gewesen sein“, betonte Fischer. Deshalb müsse die europäische Altölrichtlinie kurzfristig an den neuesten Stand der Technik sowie an die gegebenen wirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse angepasst werden. Er wies darauf hin, dass ein unter „großem Aufwand“ erstelltes Gutachten des Umweltbundesamtes alle infrage kommenden Aufarbeitungsverfahren als gleichwertig bewerte und sogar eine ökologische Gleichwertigkeit mit den anderen stofflichen und energetischen Verwertungsverfahren feststelle. Im Notifizierungsverfahren sollte die Kommission deshalb auch mit Rücksicht auf das inzwischen geänderte europäische und nationale Abfallrecht gezwungen werden, sich sachlich zur Zukunft der Altölverwertung zu äußern.

„Die Wettbewerbsvoraussetzungen müssen für alle hochwertigen Verfahren gleich sein“, forderte der bvse-Hauptgeschäftsführer weiter. Alle Entscheidungsträger in Brüssel und Straßburg sowie in Bund und Land müssten umdenken in Richtung mehr Wettbewerb, mehr Innovationsfreudigkeit, mehr Binnenmarkt und schließlich auch in Richtung mehr Verwirklichung einer Politik des nachhaltigen Wirtschaftens.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (BVSE) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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