bvse begrüßt vorläufigen Beschluss des OLG Düsseldorfs: Klarheit durch Gerichtsbeschluss hilft aktueller Debatte um haushaltsnahes Altpapier
(Bonn/Berlin) - Diese Entscheidung macht allen klar, dass keine Kommune den offenen Wettbewerb mit noch so raffinierter Taktik ausschalten kann, kommentierte bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer den vorläufigen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den so genannten Verkauf von Altpapier im Kreis Unna zu stoppen.
Die kommunalen Funktionäre hatten das im Landkreis Unna anfallende Altpapier an die kreiseigene Gesellschaft für Wertstoff und Abfallwirtschaft verkaufen wollen. Das Gericht sah in dieser unerlaubten Trickserei, so Fischer, aber nicht nur einen Verkauf von Altpapier, sondern die Vergabe einer Entsorgungsdienstleistung, die im Wettbewerb ausgeschrieben werden müsse.
Nur im fairen Wettbewerb auch zwischen kommunalen Unternehmen und anderen können wirtschaftlich vernünftige Angebote erreicht werden, betonte Fischer: Das liegt nicht nur im Interesse des Wettbewerbs; es ist vor allem im Interesse der Haushalte und kommunalen Gebührenzahler.
Fischer prognostizierte, dass es in Deutschland keine Rolle rückwärts zur Rekommunalisierung von Umweltdienstleistungen geben kann. Statt taktischer Extrawürste für die eigenen Kassen sind Transparenz, Wettbewerb und Kontrolle die Faktoren für den Erfolg der Kommunen beim Recycling. Regelverstöße werden geahndet. Unna hat die rote Karte gesehen. Wir hoffen, dass die Mehrheit der Landkreise weiter fair spielt und Wettbewerb nach den gesetzlichen Regeln organisieren hilft, zeigte sich der bvse-Hauptgeschäftsführer optimistisch.
Wir begrüßen daher die Auffassung des Oberlandesgerichts, dass die Vergabe an ein kommunal beherrschtes Unternehmen, das über Marktanteile verfügt und im Wettbewerb mit privaten Anbietern steht, nicht über die Konstruktion eines Inhouse-Geschäfts privilegiert werden kann. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten im derzeitigen Ringen um den kommunalen Altpapierbereich, sagte Fischer.
Der bvse sei mit den kommunalen Spitzenverbänden, der DSD AG, dem Bundeskartellamt sowie einer Vielzahl beteiligter Unternehmen, dabei, eine solide, partnerschaftliche Grundlage für die haushaltsnahe Altpapierentsorgung zu schaffen. Wir setzen darauf, dass die Klarstellung des OLG dabei hilft, sagte der bvse-Hauptgeschäftsführer abschließend.
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