Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse begrüßt: Teil- und Fachlose bei Ausschreibungen werden die Regel / Energische Kritik an erweiterten Möglichkeiten kommunaler Zusammenarbeit

(Bonn) - Der bvse begrüßt, dass auch nach der Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Juli grundsätzlich die Aufteilung der Ausschreibungen in Teil- und Fachlose erfolgen muss und nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. In einem Schreiben an alle Ministerpräsidenten hatte der bvse zuvor darauf hingewiesen, dass dies das Kernstück der Vergaberechtsnovelle darstelle und nicht in Frage gestellt werden dürfe. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: "Wir sind daher froh, dass unsere Bemühungen hier erfolgreich waren und ein wichtiges Kernelement der Mittelstandsförderung erhalten bleibt.“

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates wollte die Aufteilung in Teil- und Fachlose nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Daher hatte sich der bvse intensiv und schließlich auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bundesrat diesem Vorschlag nicht folgt.

Allerdings hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in einem weiteren kritischen Punkt Erfolg. Der Bundesrat weitete die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit nochmals aus. Das bezeichnete der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. als grundlegend „falsche Richtungsentscheidung“.

"Es ist schon abenteuerlich, wenn der Bundesrat Änderungen vornimmt, die der Rekommunalisierung noch stärker als im Regierungsentwurf Tür und Tor öffnet und das dann auch noch damit begründet, dass dies von Vorteil für den Mittelstand sein soll", betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. "Diese Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen", ergänzt bvse-Justiziarin Dr. Manuela Hurst: "Wenn dieser Beschluss Gesetzeskraft erlangt, werden dem Mittelstand wichtige Geschäftsfelder genommen". Jetzt sei der Bundestag gefragt.

In der Entscheidung des Bundesrates zur generellen ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit sieht der bvse eine große Gefahr. Bereits der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte mit der Neudefinition des öffentlichen Auftrages eine für die private Entsorgungswirtschaft gefährliche Wendung. Mit ihr sei die Legalisierung ausschreibungsfreier interkommunaler Zusammenarbeit verbunden.

Vor dem Hintergrund des in jüngster Zeit zunehmenden Trends der Rekommunalisierung stelle dies eine ernste Bedrohung für die mittelständische Entsorgungswirtschaft dar. Es sei zu befürchten, dass vor allem regional tätige mittelständische Entsorgungsunternehmen, die in der Vergangenheit ein verlässlicher Partner ihrer Kommune vor Ort waren, durch die kommunale Zusammenarbeit Aufträge verlieren, weil nun andere, gebietsfremde öffentliche Auftraggeber die bislang von ihnen wahrgenommenen Aufgaben erfüllen.

Der Beschluss des Bundesrates verschärft diese Fehlentwicklung noch einmal. Es sei überhaupt nicht erkennbar, warum hier überhaupt ein Schutzschild über die kommunalen Unternehmen gespannt werde. Der Entwurf der Bundesregierung, aber vor allem der neue Beschluss des Bundesrates seien der Grundstein für eine Verstaatlichung bisher durch die Privatwirtschaft erbrachter Wirtschaftsleistungen. „Hier werden konkrete Geschäftsfelder des Mittelstandes gefährdet“, kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Der bvse fordere daher jetzt den Bundestag auf, dieser Verstaatlichungstendenz „einen Riegel“ vorzuschieben. „Im Interesse eines fairen Wettbewerbs zwischen kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft muss diese Entscheidung des Bundesrates zurückgenommen werden“, betonte Rehbock.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

NEWS TEILEN: