Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

bvse begrüßt Kabinettsbeschluss zur Novelle der Altölverordnung

(Bonn/Berlin) - Die mittelständische Recyclingwirtschaft begrüßt ausdrücklich die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle der Altölverordnung. Dies erklärte am 26. März der Vorsitzende des Ausschusses „Altöl“ des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Bonn/Berlin, Guido Schmidt. Mit der fast wortgleichen Umsetzung der EU-Altölrichtlinie in deutsches Recht werde nun ausreichend Rechtssicherheit geschaffen für die Unternehmen, die in den vergangenen Jahren große Investitionen in Aufarbeitungsanlagen für Altöl getätigt hätten.

Im Rahmen der Novelle sei vorgesehen, dass der Aufarbeitung - also der stofflichen Verwertung von Abfällen - ein Vorrang eingeräumt werde. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Herbst 2001 sei zudem festgelegt worden, dass Unternehmen, die die Herstellung von Basisölen gewährleisten, eine finanzielle Förderung erhalten.

„Der Gesetzgeber hat nicht restriktiv in einen funktionierenden Markt eingegriffen“, merkt Schmidt positiv zum Regierungsentwurf an. Der Altölmarkt sei in Deutschland vom Sammler bis zum Verwerter rein marktwirtschaftlich organisiert. Sowohl bei der Sammelrate als auch bei der Menge des durch die Aufarbeitung aus Altöl erzeugten Basisöls liege Deutschland „weit“ über dem europäischen Durchschnitt. Es sei gewährleistet, dass das anfallende Altöl eingesammelt und umweltverträglich nach den anspruchsvollen Vorschriften des deutschen Umweltrechtes verwertet wird.

Der bvse wird sich laut Schmidt dafür einsetzen, dass „zumindest langfristig“ der Vorrang nicht ausschließlich an die Herstellung von Basisölen geknüpft wird, sondern die stofflichen Verwertungsverfahren zur Produktion hochwertiger Produkte bevorzugt behandelt werden. Dazu sei eine Änderung der EU-Altölrichtlinie notwendig. Eine einseitige Bevorzugung der Aufarbeitung von Altölen zu Basisölen benachteilige die Verfahren, aus denen alternative Produkte aus Altölen hergestellen werden. Deshalb sei es dringend notwendig, das Spektrum förderungswürdiger Aufarbeitungsverfahren sowie förderungswürdiger Zielprodukte zu erweitern.

„Wir begrüßen, dass zukünftig Altölqualitäten für eine stoffliche und eine energetische Verwertung bereits beim Erzeuger getrennt erfasst und vom Sammelunternehmen sortenrein abgefahren werden“, sagte er weiter. Hierdurch werde gewährleistet, dass die stoffliche Verwertung von Altölen auch in Zukunft sichergestellt ist. Deshalb bewerte der bvse auch die freiwillige Verpflichtung der Zementindustrie positiv, lediglich 170.000 Tonnen Altöle im Jahr energetisch zu verwerten.

Aufgrund der Preisentwicklung am Rohölmarkt in den Jahren 2000 und 2001 habe Altöl als heizwertreicher Stoff zunehmend das Interesse geweckt und als „Ersatzbrennstoff“ Einsatz gefunden. Desweiteren sei in der Vergangenheit der Export von Altölen in europäische Nachbarländer forciert worden.

„Mit Sorge sehen wir, dass Einzelunternehmen durch die Subventionierung im Rahmen der Novelle der Altölverordnung bevorzugt werden, und dadurch andere innovative Verfahren, die nicht unter den Subventionstatbestand fallen, keine Entwicklungsmöglichkeiten haben“, kritisierte der bvse-Fachausschussvorsitzende. Der Verband plädiert deshalb dafür, dass die Marktbeteiligten mit die innovative und zukunftsweisende Techniken am Markt bestehen können oder zumindest nicht schlechter gestellt werden als die Unternehmen, die Basisöle produzieren. Dagegen sieht der bvse die Umsetzung der Förderrichtlinie ohne entsprechende Übergangszeiten als ungerechtfertigt an, da alteingesessene Altölaufbereitungsanlagen keine Möglichkeiten hatten, sich rechtzeitig auf die Herstellung von Basisölen produktionstechnisch einzustellen. „Zur Zeit stellen vier Unternehmen aus Altölen Basisöl her“, erläuterte Schmidt. Bei Ausweisung von Verlusten erhielten die Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 25,56 Euro pro Tonne bei einer Laufzeit von sieben Jahren.

Eine weitere Schwachstelle der Novelle sei die Herausnahme der Ölfilter und Emulsionen aus dem Geltungsbereich der Verordnung. Dadurch würden die Altöle in den Filtern der stofflichen Verwertung entzogen. Zudem würden einige Bundesländer die Ölfilter und Emulsionen/Emulsionsgemische den andienungspflichtigen Abfälle zuordnen. „Leider“ zeige die Praxis, dass über diesen Weg verwertbare Abfälle in nicht ausgelasteten Beseitigungsanlagen gebracht würden, während neu errichteten Verwertungsanlagen zum Teil der Input fehle. Dieses wird voraussichtlich zu einer neuen Flut von Rechtsstreitigkeiten führen, sagte Schmidt voraus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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