BVR zum Frühjahrsgutachten: Wachstumsprognose von 2,7 Prozent sehr optimistisch / Investitionen durch Senkung der Steuerlast fördern
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbank (BVR) teilt die Einschätzung der Forschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgutachten, dass die Erholung der deutschen Konjunktur deutlich schwächer ausfallen wird als vor dem Beginn des Ukrainekrieges erwartet. Der vorgestellte Prognosewert zum preisbereinigten Wirtschaftswachstum Deutschlands 2022 von 2,7 Prozent sei allerdings eher überschätzt. Angesichts der enormen globalen Unsicherheiten, auch aufgrund der Coronalage in China, rechnet der BVR für das laufende Jahr mit einem niedrigeren Wachstum von rund 2 Prozent. Im kommenden Jahr werde das Wachstum zwar etwas höher ausfallen, aber bei Weitem nicht die noch vor dem Krieg prognostizierte Dynamik entfalten.
"Mit ihrem am vergangenen Freitag vorgestellten Schutzschild hat die Bundesregierung bereits wichtige Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen beschlossen, die aktuell besonders vom Energiepreisanstieg betroffen sind. Gleichzeitig trägt sie mit dem geplanten KfW-Kreditprogramm und den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen zur Liquiditätssicherung bei den Unternehmen in Form zinsgünstiger, haftungsfreigestellter Kredite bei. Mit Blick auf die kommenden Jahre sollte die Bundesregierung aber darüber hinaus auch die Stärkung der Investitionen in den Fokus ihrer Wirtschaftspolitik rücken", so BVR-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Martin.
Der Klimaschutz und die angestrebte Energieunabhängigkeit von Russland erfordern kontinuierliche Investitionen der Unternehmen über einen langen Zeitraum. Um die bislang noch sehr verhaltenen Investitionen zu unterstützen, sollten die Unternehmen spürbar steuerlich entlastet werden. Ein wichtiger erster Schritt hierzu sei der bereits vom Bundesfinanzminister Christian Lindner in Aussicht gestellte Abbau der kalten Progression, durch die Unternehmen wie auch Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation schleichenden steuerlichen Mehrbelastungen ausgesetzt seien.
"Ein Entlastungsprogramm für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht noch weitere Bausteine enthalten. Hierzu sollte die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags zählen, der inzwischen überwiegend vom Mittelstand zu tragen ist", erklärt Martin. Dringend geboten seien zudem weitere Entlastungen von den Energiekosten, beispielsweise mit einer auch klimapolitisch gerechtfertigten Absenkung der Stromsteuer. Auch sollte Unternehmen im Rahmen des Verlustvortrages ein Rücktragzeitraum von drei statt bisher zwei Jahren gegeben werden, um krisenbedingt erlittene Verluste besser mit künftigen Steuerzahlungen verrechnen zu können. Dies stärke ihre Eigenkapitalbasis und damit auch die Investitionsbereitschaft.
Begleitet werden müssten die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen von einer Festlegung der Bundesregierung auf verlässliche Investitionsbedingungen in den kommenden Jahren, beispielsweise auf die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag angekündigten Superabschreibungen. Dies sei für die Investitionsbereitschaft sehr wichtig, gerade auch angesichts der oft sehr langen Laufzeiten von Investitionen im Bereich Klimaschutz.
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