Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

BVR-Präsident Pleister: Vorziehen der Steuerreform ist klares Zeichen

(Berlin) - "Der Beschluss, die dritte Stufe der Steuerreform auf das nächste Jahr vorzuziehen, ist ein klares Zeichen der Wirtschaftspolitik, das den Reformwillen der Regierung unterstreicht", sagte Dr. Christopher Pleister, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

"Mit diesem Schritt wird nicht nur kurzfristig wirtschaftliche Dynamik in einer konjunkturellen Schwächephase erzeugt. Diese Maßnahme trägt nachhaltig dazu bei, die herrschende Vertrauenskrise bei Konsumenten und Investoren zu beenden. Langfristig kann die deutsche Wirtschaft nur durch das Verbessern der Rahmenbedingungen wieder einen höheren Wachstumspfad erreichen. In Zusammenhang mit den Reformen der Sozialversicherungssysteme ist dieser Schritt zu diesem Zeitpunkt unbedingt erforderlich", so Pleister.

Allerdings müsse die vorgezogene Steuersenkung durch einen verbindlichen Konsolidierungskurs des Haushalts auf der Ausgabenseite flankiert werden. Dem Abbau von Subventionen komme dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Keinesfalls dürfe sich jetzt die Regierung angesichts des wachsenden Rekorddefizits vom Ziel der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung verabschieden. Ansonsten würde die Glaubwürdigkeit der Politik dauerhaft Schaden nehmen.

Mit dem Zusammenlegen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie der überfälligen Reform der Bundesanstalt für Arbeit werde ein weiterer wichtiger Baustein der Agenda 2010 umgesetzt. Pleister gab jedoch zu Bedenken, dass die alleinige Betreuung der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger die Bundesanstalt überfordern könnte. Das in diesem Bereich vorhandene Know-how der Kommunen dürfe nicht unter den Tisch fallen.

Revitalisierung der Gewerbesteuer erhöht Vorschriftendschungel

Pleister begrüßte die finanzielle Entlastung der Kommunen durch die Rückführung der Gewerbesteuerumlage, die erst vor wenigen Jahren erhöht wurde. Bei der Reform der Gemeindefinanzen habe die Bundesregierung jedoch die Chance vertan, die seit Jahrzehnten umstrittene Gewerbesteuer abzuschaffen und sich auf eine Revitalisierung dieser Steuer beschränkt. Das alternative, kommunale Zuschlagsrecht hätte die Finanzautonomie der Kommunen und damit den föderalen Wettbewerb nachhaltig gestärkt. Statt Bürokratie abzubauen, werde jetzt durch die Gewerbesteuerpflicht für die Freien Berufe und das Einbeziehen von gewinnunabhängigen Elementen das verworrene Geflecht an Steuervorschriften noch undurchdringlicher. Dies und die damit verbundene Mindestbesteuerung belaste kleine und mittelständische Betriebe überproportional.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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