BVR-Mitgliederversammlung beschließt Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Institutssicherungssystems
(Berlin) - Auf der Mitgliederversammlung am 15. Juni 2023 in Berlin haben die Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) mit einer großen Mehrheit die Weiterentwicklung ihrer genossenschaftlichen Institutssicherung beschlossen (95,53 Prozent für Änderungen des Statuts sowie mit 98,25 Prozent für Änderungen des Klassifizierungssystems der BVR-Sicherungseinrichtung).
Ziel des Maßnahmepakets ist, die bestehenden Werkzeuge des Sicherungssystems in der erfolgreichen Präventionsarbeit noch besser nutzbar zu machen, denn die Prävention ist das effektivste Instrument der Solidargemeinschaft der genossenschaftlichen FinanzGruppe. "Mit dem heutigen Beschluss haben unsere Mitgliedsbanken die Weichen gestellt, ihr Institutssicherungssystem auch in Zukunft wetterfest zu halten. Konsequente Evolution entlang den sich ändernden Umweltbedingungen hat uns seit jeher ausgezeichnet. Damit haben wir uns seit neun Jahrzehnten das Vertrauen der Einleger in die Bonität der genossenschaftlichen FinanzGruppe als das für uns höchste Gut erarbeitet; nun sind wir einen weiteren Schritt gegangen, um eben dieses Vertrauen in die Zukunft zu tragen. Das ist ein starkes Signal unserer Solidargemeinschaft", kommentiert BVR-Vorstandsmitglied Daniel Quinten die Entscheidung.
Die genossenschaftliche Institutssicherung - bestehend aus der Sicherungseinrichtung des BVR und der BVR Institutssicherung GmbH - ist das zentrale Element der Solidargemeinschaft der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Über den gesetzlich normierten Einlagenschutz hinaus praktizieren beide Einheiten den sogenannten Institutsschutz, auf den Kundinnen und Kunden, Mitglieder sowie Geschäftspartnerinnen und -partner aller angeschlossenen Institute vertrauen. "Seit mittlerweile fast 90 Jahren hat sich die genossenschaftliche FinanzGruppe stets aus eigener Kraft geholfen und nie Staatsgelder beansprucht. Diese nachweislich wirksame Präventionsarbeit, die eine Insolvenz von vornherein verhindert, soll nach den jüngsten Vorstellungen der EU-Kommission zu Krisenmanagement und Einlagensicherung nicht mehr möglich sein. Dagegen wehren wir uns gemeinsam mit weiteren Institutsschutzsystemen in der EU, im Sinne unserer Mitglieder, der Sparerinnen und Sparer und im Sinne der Finanzmarktstabilität", unterstreicht Quinten.
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