BVR: Erste Beitrittsländer 2007 fit für den Euro / Konvergenzkriterien dem Geist von Maastricht entsprechend anwenden
(Berlin) - Die ersten EU-Beitrittsländer werden bereits im Jahr 2007 fit für die Einführung des Euro sein. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seiner jüngsten Studie. In den baltischen Staaten und Zypern sei mit der Einführung der gemeinsamen Währung bereits im Jahr 2007 oder 2008 zu rechnen. Hierfür würden die gesunden Staatsfinanzen in den baltischen Staaten und die Ausrichtung der Geldpolitik auf die Bewahrung stabiler Wechselkurse sprechen. Zypern müsse allerdings sein Konsolidierungsprogramm erfolgreich fortsetzen, um das staatliche Budgetdefizit bis 2005 unter den Maastricht-Grenzwert zu senken.
Die mitteleuropäischen Staaten und Malta würden dem gegenüber mehr Zeit benötigen, um ihre teilweise beträchtlichen geld- und fiskalpolitischen Ungleichgewichte abzubauen. Zusätzlich müsse in mehreren dieser Länder die Geldpolitik zunächst auf das Ziel der Wechselkursstabilität ausgerichtet werden. Eine etwas langsamere Annäherung an die Euroeinführung würde zudem die Möglichkeit eröffnen, durch weitere Strukturreformen die Flexibilität der Produkt- und Arbeitsmärkte zu erhöhen und damit die Anpassungsfähigkeit im Fall negativer Wirtschaftsschocks zu steigern. Würden die notwendigen Reformen zügig angegangen, könnten die mitteleuropäischen Staaten und Malta zum Ende des Jahrzehnts im Währungsraum beitreten. Euro-Inflation als Maßstab für Inflationskonvergenz verwenden Bei der Prüfung der Anpassungsfortschritte sollten die Konvergenzkriterien dem Geist des Maastricht-Vertrages entsprechend angewendet werden. Bei der Beurteilung der Preisstabilität in den Beitrittsländern sollte als Referenzgrößte nicht die Inflation der drei EU-Mitgliedsstaaten mit der niedrigsten Teuerungsrate wie im EG-Vertrag vorgesehen, sondern die Inflation des Euroraums zugrunde gelegt werden. Eine solche Neuinterpretation würde die Stimmigkeit des Kriteriums erhöhen.
Von 1999 bis 2002 habe mindestens einer der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate nicht zum Eurowährungsgebiet gehört. Es ergäbe wenig Sinn, eine Messlatte zu definieren, die in der Praxis Länder beinhalte, die nicht am gemeinsamen Währungsraum teilnehmen, so der BVR.
Wären die Beitrittsländer bereits im Jahr 2003 EU-Mitglieder gewesen und die Konvergenz in diesem Jahr geprüft worden, so wäre die durchschnittliche Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder deutlich niedriger ausgefallen als unter den derzeitigen 15 EU-Mitgliedern. Im vergangenen Jahr hatten Tschechien, Litauen und Polen geringere Teuerungsraten als die 15 gegenwärtigen Mitglieder der EU. Der Maastricht-Referenzwert hätte in diesem Fall 1,5 statt 2,7 Prozent betragen und damit übertriebene Anforderungen an die Preisstabilität der Beitrittsländer gestellt. Der BVR schlägt als Alternative vor, die Inflationsrate des Euroraums zuzüglich 1 Prozentpunkt als maximale Teuerungsrate festzusetzen. Die Marge von einem Prozentpunkt entspricht der Standardabweichung der Inflationsrate im Euroraum. Das sich hieraus ergebende Limit in Höhe von 3,1 Prozent im Jahr 2003 hätte eine positive und in der Höhe angemessene Inflationstoleranz im Vergleich zum Euroraum gewährleistet.
(Die aktuelle Studie des BVR ist im Internet unter www.bvr.de / Publikationen / Studien / Volkswirtschaft special abrufbar.)
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