BVR: Bundestag diskriminiert Filmemacher bei der Urheberrechtsreform / Regierung bricht Versprechen aus dem Koalitionsvertrag
(München) - Zu einem gemischten Ergebnis kommen die Regisseure bei der Bewertung der heute (05. Juli 2007) vom Bundestag verabschiedeten Reform zum Urheberrecht. Der Bundesverband Regie (BVR) sieht mit Erleichterung die noch erfolgten Änderungen bei der Vergütung für die Privatkopie. Den Bestrebungen der Geräteindustrie, die Abgaben für die Urhebervergütungen z. B. für die Leerkassetten massiv zu beschränken, ist der Bundestag nicht gefolgt. Damit bleiben für die Urheber und Künstler weiterhin als "kleine Früchte ihrer Arbeit" zumindest die geringen Vergütungen für die massenhaften Privatkopien über die Verwertungsgesellschaften erhalten.
Bei der künftig erlaubten Abtretung der bislang "unbekannten Nutzungsarten" sieht der BVR für die Künstler der anderen Kultursparten einen gerade noch vertretbaren Kompromiss.
Mit der Möglichkeit für die Urheber, bei Bekannt werden der neuen Nutzungsarten die von ihnen eingeräumten Nutzungen im Einzelfall zu widerrufen schützt sie und die Kulturwerke z. B. vor Entstellung.
Dass genau dieses Widerrufsrecht jedoch ausgerechnet den Filmurhebern nicht gewährt wird, stellt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung der Filmemacher und ihrer Werke gegenüber allen anderen Kultursparten dar. Den Filmurhebern wird damit jegliche Mitsprache und Beteiligung bei der künftigen Nutzung ihrer Filmwerke genommen. Nach diesem neuen Gesetz hat künftig zwar noch der Schriftsteller Günter Grass bei der künftigen Nutzung seiner "Blechtrommel" Mitspracherechte bei Kürzungen, der Filmemacher Volker Schlöndorff muss hingen widerspruchslos hinnehmen, wenn seine "Blechtrommel" verramscht und entstellt wird. Zugleich stellt die Regelung einen Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte geistige Eigentum der Drehbuchautoren und Regisseure als Filmurheber dar. Ohne Widerrufsrecht wird der Anspruch der Filmemacher auf eine Vergütung für die neuen Nutzungen ins Leere laufen. Damit werden die ohnehin schlechten Rahmenbedingungen der Filmemacher in Deutschland weiter verschlimmert. In der Koalitionsvereinbarung hatte die Regierung noch versichert: "Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden". Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat die Bundesregierung dieses Versprechen nicht nur nicht gehalten, sondern für die Filmemacher ins Gegenteil verkehrt.
Diese "kalte Enteignung" der Filmurheber muss in dem nun geplanten "Korb 3" dringend korrigiert werden.
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BVR Bundesverband Regie e.V.
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