BVPA spricht sich für eine Reform der an abgebildeten Gegenständen bestehenden Schutzrechte aus
(Berlin) - Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive appelliert an die künftige Bundesregierung, bei einer weiteren Reform des Urheberrechtsgesetzes auch die an fotografierten Personen oder Gegenständen bestehenden Drittrechte mitzuberücksichtigen.
Der Geschäftsführer des BVPA, Alexander Koch, äußert hierzu, dass man den Interessen der Internet-Nutzer an Rechtssicherheit wenig gerecht werde, wenn man die an abgebildeten Personen und an abgebildeten Gegenständen bestehenden parallelen Schutzrechte in der Urheberrechtsdiskussion weiterhin außen vor lässt.
Als problematisch sieht der Verband vor allem die an abgebildeten Gegenständen bestehenden Schutzrechte an. Das allein auf Richterrecht basierende Fotografierverbot des Eigentümers weite der BGH kontinuierlich aus. Die Ausweitung des Designschutzes auf reguläre Fotos führe zu einer weiteren Rechtsunsicherheit.
Um kostenträchtigen Foto- und Filmproduktionen die sichere Rechtsgrundlage wiederherzustellen, spricht sich der BVPA für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber aus.
Näheres unter http://bvpa.org/informationen/urheberrechtsdiskussion
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