Pressemitteilung | (BVPA) Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V.

BVPA für Beibehaltung der Panoramafreiheit

(Berlin) - Der BVPA spricht sich für eine Beibehaltung der in Deutschland geltenden Panoramafreiheit aus. Die vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments nun vorgeschlagene Einschränkung der Panoramafreiheit hätte fatale Folgen für den deutschen Bildermarkt. Eine Lizenzierung durch eine offizielle Stelle oder eine allgemeine Abgabe sind auch keine Lösung. Auch wenn die Forderung des BVPA sich in diesem Punkt mit netzpolitischen Forderungen überschneidet, werden unterschiedliche Interessen verfolgt.

Gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit spricht die massive Erschwerung der Klärung der im Bild befindlichen Rechte. Neben den hergebrachten Künstlern wären weitere Urheber wie Architekten abgebildeter Häuser zeit- und damit kostenaufwändig zu ermitteln. Verschärfend kommt hinzu, dass die deutsche Rechtspraxis die Schöpfungshöhe für Werke der Gebrauchskunst herabgesenkt hat, sodass bereits fest installierte Objekte wie Laternen, Poller oder Zäune in den Werkschutz fallen können. Dem europäischen Gesetzgeber sollte bewusst sein, dass die Aufhebung dieser Urheberrechtsschranke sich auch auf parallele Rechtsbereiche auswirkt. Gerade das eigentumsrechtliche Fotografieverbot würde immer skurrilere Ausmaße annehmen. Gleichwohl der Designschutz könnte sich erheblich ausweiten.

Auch wenn die Forderung des BVPA sich in diesem Punkt mit netzpolitischen Forderungen überschneiden mag, liegen deren Interessen und die der Netzaktivisten weit auseinander. Die von Frau Reda initiierte Kampagne zeigt, dass sie nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung sondern nur an einer allgemeinen Ausweitung von Urheberrechtsschranken interessiert ist. Auch zu internet-Unternehmen wie Google, Facebook und Wikimedia bestehen erhebliche Unterschiede, weil diese Unternehmen jede Möglichkeit nutzen, Marktkonzentrationen fortzuführen.

Teilweise wird vertreten, dass sich für Bürger wenig verändere, weil die vorgeschlagene Reduzierung der Panoramafreiheit sich nur auf die gewerbliche Nutzung von Bildmaterial beschränkte. Die Abgrenzung ist weitaus komplexer, weil zumindest die Betreiber von Social-Media-Plattformen erhebliche Umsätze mit diesen Werken generieren. Hierbei ist aber nicht zu vergessen, dass der klassische Bildermarkt auch kommerzielle Ziele verfolgt. Eine weitere Belastung des ohnehin stark unter Druck stehenden Marktes würde zu einer erheblichen Reduzierung des bisherigen Bildangebots führen.

Das Internet ist auch kein öffentlicher Raum im Sinne der Panoramafreiheit. Die Unterschiede zur realen Welt sind erheblich. Errichtet ein Künstler ein Werk an einem öffentlichen Platz, so widmet er dieses der Allgemeinheit. Der öffentliche Raum soll der Allgemeinheit vorbehalten bleiben und nicht durch einzelne Werke privatisiert werden. Findet man dagegen im Internet ein Werk, dann geschieht dies auch gegen den Willen des Urhebers, sodass kein vergleichbarer Widmungsakt vorliegt.

Die Panoramafreiheit ist keine Legitimation für weitere Urheberrechtsschranken. Die teilweise erwogene Schranke für private Nutzungen auf Social-Media-Portalen ist kritisch zu sehen, weil die Plattformbetreiber erhebliche Umsätze generieren und diese sich mehr und mehr zu Mediendienstleistern entwickeln. Auch eine von Gerichten in Einzelfällen fortzuschreibende generelle Ausnahmebestimmung stellt keine Lösung dar. Das in den USA geltende fair use ist ausreichender Beleg für die damit verbundene Rechtsunsicherheit und wie sich ein marktbeherrschender Internetdienst wie Google im Fall von Google Books durch einen jahrelangen Rechtsstreit seiner Zahlungspflicht entziehen kann.

Die Einführung einer Zahlungspflicht ist keine Lösung. Bei einer Lizenzierung durch eine Verwertungsgesellschaft ist die zeit- und somit kostenintensive Ermittlung der Urheber weiterhin offen. Eine kollektive Rechtewahrnehmung oder eine auf Internetdienstleister ausgerichtete Abgabe beinhaltet das Problem, dass auch weitere Werke, die nicht der Panoramafreiheit unterliegen, nicht davon abgegrenzt werden können. Die Gefahr, dass die Urheber auf die minimalen Ausschüttungen einer kollektiven Wahrnehmung vertröstet werden und die Internetdienstleister richtig freie Bahn bekommen, ist zu groß.

Quelle und Kontaktadresse:
BVPA Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. Mathias Jahn Bergstr. 92, 12169 Berlin Telefon: 030 3249917, Fax: 030 3247001

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