BVND-Petition zum GVSG: "Vielen ist die Tragweite dieses Gesetzesvorhabens gar nicht bewusst!"
(Heidenheim) - Der am 22. Mai verabschiedete Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) bedroht aus Sicht des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen damit die insbesondere die künftige Versorgung von chronisch und schwer erkrankten Patientinnen und Patienten. Nun startet er eine Informationskampagne und ruft sowohl die Praxen als auch die Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an einer entsprechenden Petition auf.
"Über 50.000 Unterschriften haben wir schon und es werden täglich mehr. Vielen Praxen und vor allem auch unseren Patientinnen und Patienten ist immer noch nicht bewusst, welche Bedrohung der Versorgung in diesem Gesetzesentwurf steckt," so Dr. Toralf Schwarz, Vorsitzender des BVND. "Entsprechend nutzen wir die Sommermonate, um sowohl unsere Mitglieder als auch deren Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren und gemeinsam unserem Protest Ausdruck zu verleihen."
Dazu stellt der BVND den Praxen entsprechendes Material bereit, mit welchem sie Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an der Petition bewegen können. Geplant ist, dem Bundesministerium für Gesundheit Anfang September ein entsprechendes Unterschriftenpaket vorzulegen, um so den Anliegen von chronisch Erkrankten und den Ärztinnen und Ärzten, die diese versorgen, noch einmal Gehör zu verschaffen.
Auch wird die gezielte Ansprache von Interessensvertreterinnen und -vertretern in der Gesundheitspolitik vorangetrieben. "So gut das Ansinnen des Gesetzes auch ist: auch vielen Politikerinnen und Politikern sind die Tragweite dieses Gesetzesvorhabens und die konkreten Auswirkungen für die medizinische Versorgung gar nicht bewusst. Auch hier müssen und werden wir aktiv werden," so Schwarz.
Kernprobleme des Gesetzesentwurfes sind unter anderem die geplante Umstellung von Quartalspauschalen auf Jahrespauschalen für die Versorgung von chronisch erkrankten Menschen. Zudem sollen die Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft und gestaffelt ausgezahlt werden. "Einige dieser Kriterien sind für typische diabetologische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar. Wir fordern daher, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium aufzunehmen," so Schwarz weiter. Diese Ansicht teilen auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Weitere Informationen zur Online-Petition unter:
https://www.change.org/p/erhalt-der-diabetesversorgung-im-zuge-des-gvsg
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der niedergelassenen Diabetologie e.V. (BVND)
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