BVMed zur Krankenhausreform
(Berlin) - Der BVMed fordert vor der Beratung der Krankenhausreform im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 16. Oktober 2024 dringende Nachbesserungen beim Änderungsantrag zu den Hybrid-DRGs. Das Ziel des Änderungsantrags zum KHVVG, die Ambulantisierung und den Ausbau der Hybrid-DRGs zu beschleunigen, sei zwar sinnvoll. „Da die Regelung aber die Finanzierung der Sachkosten nicht berücksichtigt, werden Ambulantisierung und Hybrid-DRGs eher blockiert als gefördert“, kritisiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Forderung des BVMed: „Die für ambulante OPs notwendigen Medizinprodukte müssen separat und vollständig vergütet werden.“
Der Änderungsantrag zum § 115f SGB V („Spezielle sektorengleiche Vergütung“) schreibe mit dem neuen Kalkulationsverfahren die Unterfinanzierung der erforderlichen Medizintechnologien fest. Viele Medizinprodukte würden heute nicht nach Aufwand, sondern als prozentualer Anteil der Honorarsumme erstattet. Bei den abschließenden Beratungen zum KHVVG-Gesetz müsste daher die adäquate Abbildung und sachgerechte Kalkulation der medizinischen Sachkosten aufgenommen werden.
Nach Ansicht der BVMed müsste die separate Finanzierung der medizinischen Sachkosten für Leistungen und Operationen in der Hybrid-DRG-Vergütung für die nächsten fünf Jahre gelten, um in diesem Zeitraum eine Kalkulationsgrundlage für sachgerechte Pauschalen zu entwickeln.
Die Verlagerung von geeigneten Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung sei ein zentraler Hebel, um die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln und für Patient:innen besser zu gestalten. Oftmals werde die ambulante Leistungserbringung erst durch moderne und weniger invasive MedTech-Verfahren ermöglich.
„Was international den Ambulantisierung-Schub ermöglicht hat, muss auch in Deutschland möglich sein. Moderne Medizintechnologien sind in Deutschland heute aber nicht oder nur zu einem geringen Anteil in den Pauschalen enthalten. Umso wichtiger ist es, den Medizinprodukte-Anteil zukünftig adäquat zu vergüten“, erläutert der BVMed. Dazu gehöre eine sachgerechte Kalkulation und Finanzierung der Hybrid-DRGs differenziert nach dem jeweiligen Schweregrad und Ressourcenaufwand.
Schon heute führen die bestehenden Fehlanreize und die Unterfinanzierung komplexerer Hybrid-DRGs nach Ansicht des BVMed zur Rückkehr veralteter Methoden in den OP-Saal.
„Der BVMed und seine Mitgliedsunternehmen fordern ein ‚Mehr an Patient:innen-Sicherheit und Ergebnisqualität‘ und keinen Rückschritt in der medizinischen Versorgung“, so BVMed Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0, Fax: 030 246255-99