Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed schlägt Lösungsweg für die Kostenabgrenzung bei Hilfsmitteln im Pflegeheim vor

(Berlin) - Um eine rasche Klärung der strittigen Kostenabgrenzung bei Hilfsmitteln in Pflegeheimen zu erreichen, hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vorgeschlagen, den in Bayern abgeschlossenen Rahmenvertrag zwischen dem Landesverband der Pflegekassen und der Vereinigungen der Pflegeheime als Grundlage für eine bundesweite Regelung zu nehmen. Da derzeit die Krankenkassen die Kostenerstattung verstärkt verweigern, sieht der BVMed bei einem weiteren Hinauszögern die Qualität der medizinischen und medizintechnischen Versorgung der Patienten in Pflegeheimen als gefährdet an.

In dem bayerischen Rahmenvertrag wird explizit erwähnt, welche Hilfsmittel von Pflegeheimen im Rahmen des allgemeinen Pflegebetriebes vorzuhalten sind. Damit ist auch geklärt, welche Hilfsmittel von den Krankenkassen zu erstatten sind. Diese Vereinbarung hat sich nach Angaben des BVMed bereits in der Praxis bewährt. In einem Schreiben an alle Spitzenverbände der Krankenkassen fordert der BVMed daher eine rasche Diskussion dieses Lösungsweges.

In der Frage um die Kostenzuständigkeit für Hilfsmittel im Pflegeheim hatte es in den letzten Monaten trotz zahlreicher Gespräche keine Einigung gegeben. Der in einer kleinen Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsministeriums diskutierte Abgrenzungskatalog hatte keine einheitliche Zustimmung bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen gefunden. Bereits im September letzten Jahres hatte der BVMed auf mögliche Schwierigkeiten und ungewollte Fehlentwicklungen bei der Umsetzung des Abgrenzungskataloges aufmerksam gemacht.

Der BVMed wies erneut darauf hin, dass eine pauschale und undifferenzierte Kostenverschiebung der Hilfsmittelversorgung zu Lasten der Pflegeheime weitreichende Folgen für die Patienten haben kann. Wenn Produkte nicht mehr erstattet und nicht zur Verfügung gestellt werden, müssten die Patienten selbst zahlen. Dann wird die Qualität der medizinischen Versorgung von den finanziellen Mitteln der Patienten abhängig, was niemand will. Die medizinisch notwendige Versorgung der Patienten nach den allgemein anerkannten Standards der medizinischen Erkenntnisse bzw. des medizinisch-technischen Fortschrittes ist dann nicht mehr sichergestellt.

BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt: "Bei den Industrieunternehmen herrscht großes Unverständnis über die Verzögerungen zur Klärung der Rechtssituation und dem nunmehr monatelang währenden Schwarzen-Peter-Spiels zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Ministerium."

Die Industrieunternehmen wollen das Problem nun verstärkt in der Öffentlichkeit diskutieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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