Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed lehnt Kostenverschiebung zu Lasten der Pflegeheime ab

(Berlin) - Hilfsmittel in Pflegeheimen sind auch weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verordnen, wenn sie den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Darauf hat der BVMed im Zusammenhang mit dem immer noch nicht geklärten Streit über die Vergütung von Hilfsmitteln in Pflegeheimen hingewiesen.

In der Klärung der Kostenzuständigkeit für Hilfsmittel im Pflegeheim gibt es nach Expertenberichten erhebliche Unstimmigkeiten. Bis heute konnte man sich in der einberufenen Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Länder und des Bundesgesundheitsministeriums nicht auf einen klaren Abgrenzungskatalog einigen. Zentrale Streitpunkte sind die Inkontinenzversorgung, Applikationshilfen und Hilfsmittel gegen Dekubitus.

Dazu erklärt BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt: "Wir benötigen eine bundesweit einheitliche Regelung der Kostenzuständigkeit für Hilfsmittel in Pflegeheimen. Diese Regelung muss den Sachbearbeitern der Krankenkassen vor Ort klare, eindeutige Entscheidungshilfen geben."

Es könne dabei nicht Aufgabe eines Pflegeheimes sein, für die Kosten der Behandlung einer offenen Wunde aufzukommen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Pflegeheimes entstanden ist. Die Krankenbehandlung und die dafür notwendigen Hilfsmittel fallen dem Gesetz nach in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen. Das derzeitige Gerangel um die Kostenzuständigkeit birgt hohe Risiken einer Fehl- und Unterversorgung mit notwendigen Hilfsmitteln. Diese Fehl- und Unterversorgung und die damit verbundenen Folgekosten müssten vermieden werden, so der BVMed.
Nach Ansicht des BVMed kann eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung dahingehend abgegrenzt werden, wenn das Hilfsmittel

- medizinisch indiziert,
- im Einzelfall erforderlich ist und
- eine individuelle Anpassung erfordert oder
- ausschließlich dem betroffenen Versicherten zur alleinigen Nutzung zur
Verfügung steht.

Die Ausgaben der GKV für Hilfsmittel insgesamt betragen rund 9,5 Mrd. DM. Das sind 3,6 % der GKV-Gesamtausgaben. Nach Schätzung des BVMed betragen die gesamten Kosten für Hilfsmittel in Pflegeheimen rund 1 Mrd. DM.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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