BVMed-Klarstellung zu den Regelungen der Gesundheitsreform: Verbandmittel können auch weiterhin verordnet werden
(Berlin) - Verbandmittel können auch nach den neuen Regelungen der Gesundheitsreform weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Sie fallen nicht unter die Regelung, nach der rezeptfreie bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Patienten über 12 Jahren nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, am 7. Januar in Berlin hingewiesen.
Rückmeldungen von Ärzten und Apotheken seit dem 1. Januar 2004 zeigen, dass die Arzneimittelregelung fälschlicherweise auch auf Verbandmittel angewendet wird. Manche Arztcomputersysteme geben bei Verbandmitteln sogar den Hinweis: nicht apothekenpflichtiges Präparat, welches nicht mehr auf einem Kassenrezept verordnet werden darf. Das führt bei Ärzten und Apothekern zu Verunsicherungen.
Hierzu stellt der BVMed klar: Verbandmittel sind keine Arzneimittel, sondern Medizinprodukte. Medizinprodukte bleiben auch nach den neuen Regelungen der Gesundheitsreform weiterhin verordnungsfähig. Dies umfasst beispielsweise auch moderne Wundversorgungsprodukte wie Hydrokolloidverbände, Hydrogele und Alginate, denn hierbei handelt es sich um Medizinprodukte und nicht um Arzneimittel.
Um diese klarstellenden Informationen so schnell wie möglich an die Ärzte- und Apothekerschaft weiterzugeben und die Verunsicherungen zu beseitigen, hat der BVMed eine Informationsoffensive gestartet, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin
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