Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed fordert Rechtsklarheit beim Sponsoring im Gesundheitswesen

(Köln) - Als eine "wichtige Orientierungshilfe" hat BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt den "Gemeinsamen Standpunkt" zum Thema Sponsoring und Zuwendungen im Gesundheitswesen bezeichnet. Das gemeinsame Papier führender Verbände der Krankenhäuser und Ärzte sowie der pharmazeutischen und medizintechnologischen Industrie gebe klärende Hinweise für die weitere Zusammenarbeit. Die Probleme seien dadurch allerdings keineswegs in allen Bereichen gelöst, sagte Schmitt auf dem Symposium "Vom Sponsorship zur Kriminalität?" der TÜV-Akademie Rheinland am 8. Februar in Köln.

"Die bisherigen Urteile, die Auffassungen und Schlussfolgerungen der Staatsanwälte und Richter sorgen weiterhin für Unsicherheiten. Der BVMed appelliert daher an die Bundes- und Landesgesetzgebung, durch geeignete Rechtsetzungsmaßnahmen entsprechende Klarstellungen für eine gesundheitspolitisch gewünschte Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Industrie zu ermöglichen", forderte der BVMed. Diese Maßnahmen seien dringend notwendig und betreffen insbesondere den Bereich der Fortbildungsveranstaltungen.

Das restriktive Vorgehen der Staatsanwälte bei der notwendigen und politisch gewünschten Zusammenarbeit von Industrie und Krankenhaus führe zu einem zunehmenden Rückzug der Industrie, beispielsweise aus der Drittmittel-Förderung oder der Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen. Das schade dem Forschungsstandort Deutschland insgesamt. Das Gesundheitswesen sei auf die Zuwendungen aus der Industrie angewiesen. Teilweise bestehen 30 bis 40 Prozent des Forschungsetats einer Universität aus Drittmitteln der Industrie. "Die medizinische Forschung läuft Gefahr zusammenzubrechen, wenn die Drittmittel nicht mehr eingeworben werden könnten", so der BVMed.

Das Medizinproduktegesetz regele sogar ausdrücklich eine Zusammenarbeit der Industrie mit den Kliniken im Rahmen der klinischen Prüfung. Das Problem sei die Abgrenzung des zulässigen Sponsorings zu unzulässiger Korruption im Einzelfall. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine klarere Linie als bislang zu ziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Hasengartenstr. 14 c 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/976750 Telefax: 0611/719769

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