Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed begrüßt Umsetzung des Fallpauschalengesetzes (FPG)

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Zustimmung des Bundesrats zum Fallpauschalengesetz (FPG) am 1. März begrüßt. Die Einführung eines durchgängigen, leistungs- und diagnoseorientierten Fallpauschalensystems zur Vergütung der Krankenhausleistungen werde zu deutlich mehr Transparenz des Leistungsgeschehens in den deutschen Kliniken führen und trage damit zu mehr Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung bei, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Eines der wichtigsten Anliegen aus Patientensicht muss es sein, dass der medizinisch-technische Fortschritt im neuen System ohne Verzögerung berücksichtigt werden kann. Hier habe der Bundesrat durch die Einführung einer verpflichtenden Vergütungsregelung für Innovationen (§ 6 Abs. 2 KHEntgG) Verbesserungen erreicht.

Nach dem Beschluss sollen die örtlichen Vertragsparteien, also das Krankenhaus und die Krankenkasse, erstmals für das Kalenderjahr 2005 verpflichtet werden, zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu vereinbaren. Damit wurde die ursprüngliche „Kann-Regelung“ ersetzt durch eine Verpflichtungsregelung. Sollte keine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Anrufung einer Schiedsstelle. Die bislang beim Abschluss von Innovationsentgelten vorgesehene Vorlagepflicht im Ausschuss Krankenhaus entfällt.

Negativ bewertet der BVMed das Festhalten der Bundesregierung an der Budgetierung. "Ein leistungsbezogenes Entgeltsystem mit einem Budgetdeckel macht keinen Sinn und widerspricht letztendlich dem Grundsatz, dass das Geld der Leistung folgen soll", so der BVMed.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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