Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed aktualisiert Kodex Medizinprodukte

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen "Kodex Medizinprodukte" aktualisiert. Der Kodex sieht nun unter anderem die Möglichkeit vor, dass das BVMed-Healthcare Compliance Committee (HCCC) einen Orientierungswert für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen veröffentlicht. Aufgrund steigender Kosten für Lebensmittel, Energie und Löhne betrachtet das HCCC einen Orientierungswert von in der Regel 75 Euro für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen "unter gewöhnlichen Umständen bei durchschnittlichen Verhältnissen" in Deutschland als sozialadäquat.

Zu den Fachkreisangehörigen, die von Medizinprodukteherstellern und deren Mitarbeitenden nur zu bestimmten Anlässen bewirtet werden können, gehören Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Pflegekräfte, Apotheker:innen sowie weitere Angehörige der Heilberufe. Anlässe für Bewirtungen können Arbeitsessen beispielsweise anlässlich eines Vortrages, Projektes oder Forschungsvorhabens sowie unternehmensinterne Fortbildungsveranstaltungen oder unternehmensorganisierte medizinische Schulungen sein, wenn die Bewirtung einen untergeordneten Zweck hat. Bewirtungen zur Geschäftsanbahnung oder anlässlich eines Geschäftsabschlusses sind dagegen unzulässig. Der Bewirtungsumfang sollte angemessen sein und "den Gepflogenheiten der Höflichkeit entsprechen".

Der vom HCCC des BVMed bislang für die Bewirtung in Deutschland als angemessenen angesehene Betrag von 60 Euro stammt aus dem Jahr 2011 und wurde unter Berücksichtigung der gestiegenen Verbrauchspreise und der besonderen Entwicklung im Gastgewerbe ab dem 1. Mai 2023 auf in der Regel 75 Euro erhöht. Die Sozialadäquanz muss weiterhin in jedem Bewirtungsfall geprüft werden. So sind besondere Gourmet-, Erlebnis- oder Luxusrestaurants und Bewirtungen von Partner:innen oder Begleitpersonen sowie von einer größeren Kund:innen-Gruppe - beispielsweise auf einem Kongress - unangemessen. Standbewirtungen bei einem Kongress, beispielsweise mit Fingerfood, sind weiterhin zulässig. Wichtig ist zudem, dass Anlass und Umfang der Bewirtung immer dokumentiert werden. In Zweifelsfällen sollten die Dienstherren bzw. Arbeitgeber einbezogen werden.

"Wie immer gilt es auch im Rahmen von Bewirtungen, die vier Grundprinzipien des Kodex Medizinprodukte einzuhalten. Mit ihnen sind die Unternehmen und medizinischen Einrichtungen auf der sicheren Seite", so der BVMed-Compliance-Experte Björn Kleiner. Die vier Prinzipien lauten:

- Transparenzprinzip: Eine Information des Vorgesetzten wird empfohlen, ggf. auch die Einholung der Genehmigung durch den Dienstherren, insbesondere bei Fortbildungsveranstaltungen.

- Dokumentationsprinzip: Die Bewirtung sollte dokumentiert werden. Anlass, bewirtete Personen mit Arbeitgeberzuordnung, Ort und Wert sind festzuhalten.

- Äquivalenzprinzip: Die Bewirtung muss angemessen sein. Dies drückt sich sowohl durch Ort, Zeit und Wert der Bewirtung aus.

- Trennungsprinzip: Der Grund der Bewirtung darf nicht rechtswidrig mit Umsatzgeschäften in Zusammenhang stehen.

Der neue BVMed Kodex Medizinprodukte 2023 mit seinen Prinzipien für eine gute und rechtskonforme Zusammenarbeit von Medizinprodukte-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen, kann unter www.bvmed.de/kodex abgerufen werden. Weitere Informationen zum Thema Healthcare Compliance unter www.bvmed.de/compliance.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

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