bvitg warnt: Neue Spezifikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefährdet Terminvergabe und Abläufe in Arztpraxen
(Berlin) - Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. regt dringend an, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die spezifizierte Serviceschnittstelle (§ 380a Abs. 5 SGB V) den gesetzlichen Anforderungen entsprechend neu, sinnvoll und marktkonform umsetzt.
Mit dem vorliegenden Spezifikationsentwurf geht die KBV weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus: Statt – wie vom Gesetzgeber gefordert – technische Festlegungen für die Übermittlung freier Termine zu treffen, werden Anforderungen formuliert, die immense technische Aufwände für Terminkalendersysteme darstellen.
Die Anforderungen sind nicht sinnvoll angelegt
Eine bidirektionale Synchronisation zwischen verschiedenen Terminkalendern in Arztpraxen schafft technische sowie betriebliche Hindernisse und kann den Praxisalltag behindern. Sie ist insbesondere aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
1. Betriebsabläufe:
Praxen haben etablierte Abläufe, die durch eine zusätzliche Synchronisation gestört werden könnten.
Es besteht das Risiko, dass Termine verloren gehen oder doppelt gebucht werden, was zu Frustration bei den Patient:innen führt.
2. Mangelnde Kontrolle:
Wenn Terminkalender im Rahmen einer bidirektionalen Synchronisation automatisch aktualisiert werden, kann dies dazu führen, dass Praxismitarbeiter:innen die Kontrolle über ihre eigenen Buchungen verlieren. Änderungen in einem Kalender, möglicherweise ohne das Wissen der Nutzer:innen, können dadurch unerwünschte Konsequenzen haben.
3. Dateninkonsistenz:
Die geplante Funktion ist fehleranfällig und komplex. Häufig auftretende Inkonsistenzen bei der ungleichzeitigen Synchronisation von Daten zwischen Kalendern verschiedener Plattformen werden dadurch verstärkt. Sie produziert zusätzliche Ressourcen- und Supportaufwände für die Arztpraxen, sorgt für Kommunikationsprobleme bei Praxismitarbeiter:innen und beansprucht die Betriebsabläufe stark.
4. Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit:
Das Vorhaben führt zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit von Ärzt:innen hinsichtlich der Vergabe verfügbarer Termine, was eine Reduzierung ihrer beruflichen Autonomie und Befugnisse zur Folge hat.
Aus den genannten Gründen verweist der bvitg in seiner Kommentierung auf eine optionale Umsetzung und regt dringend an, die dem gesetzlichen Auftrag entsprechenden Anforderungen neu, sinnvoll und marktkonform zu spezifizieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Gesundheits-IT e.V. - bvitg, Juliana Gralak, Referent(in) Kommunikation, Presse und Medien, Markgrafenstr. 56, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062258-20