bvitg e.V. als Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller anerkannt
(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, hat mit Wirkung zum 16. August 2012 den Bundesverband Gesundheits-IT als eine maßgebliche Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller gemäß § 92 Abs. 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V anerkannt.
Damit gehört der bvitg nun zu dem Kreis der zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller, denen vor abschließenden Entscheidungen des G-BA über die Richtlinien nach §§ 135, 137c und 137e SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.
"Konkret geht es darum, dass wir mit unserer Expertise immer dann gefragt sind, wenn der G-BA Richtlinien über die Bewertung und Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erlässt, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht," so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.
Über den Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e.V.:
Der bvitg e.V. vertritt in Deutschland die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen und repräsentiert mit seinen Mitgliedern 90 Prozent des stationären, des ambulanten sowie des zahnmedizinischen IT-Marktes. Über 70 Prozent der Unternehmen sind international tätig. Der Bundesverband ist im Frühjahr 2011 aus dem Zusammenschluss von VDAP e.V. mit dem 1996 gegründeten VHitG e.V. hervorgegangen, dem der VDDS e.V. als Verband beigetreten ist.
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bvitg Bundesverband Gesundheits-IT e.V.
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