Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

BVI gegen Anlagebeschränkungen bei Arbeitszeitkonten Mansfeld: Gesetz nimmt Arbeitnehmern Renditechancen

(Frankfurt am Main) - Die vom Gesetzgeber geplanten Anlagerestriktionen bei Arbeitszeitkonten schränken Millionen Arbeitnehmer unnötig ein und würden die Verbreitung flexibler Arbeitszeitvereinbarungen deutlich behindern. Diese Bedenken äußert der BVI Bundesverband Investment und Asset Management mit Blick auf den gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Modifizierung des so genannten Flexi-Gesetzes. Die geplante Beschränkung der Anlage auf einen Aktienanteil von maximal 20 Prozent sei nicht nur ein Eingriff auf die Dispositionsfreiheit der Arbeitnehmer, sondern richte sich auch gegen die Aktie als Anlage- und Finanzierungsinstrument.

„Das ist ein Schlag gegen die Aktienkultur und letztlich nachteilig für Investitionen und Beschäftigung in Deutschland“, sagt Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI. Dabei unterstützt der BVI ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, einen wirksamen Schutz der Wertguthaben gegen das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers zu erreichen. Mit dem Thema Insolvenzschutz hätten die geplanten Anlagebeschränkungen aber nichts zu tun.

Der Kabinettsentwurf schieße daher weit über das Ziel hinaus, wenn Arbeitnehmern vorgeschrieben werde, in welchen Anlageformen sie ihre angesammelten Überstunden, nicht genommenen Urlaubstage oder Gehaltsbestandteile anlegen dürften. „Wenn ein Arbeitnehmer selbst erwirtschaftetes Einkommen nicht konsumiert, sondern für eine spätere Verwendung anlegen möchte, wieso sollte er dann nicht mehr selbst entscheiden dürfen, in welcher Anlageform und mit welchem Chance-Risiko-Verhältnis er dies tut?“, fragt Mansfeld. Den Arbeitnehmern würden so Renditechancen genommen. Wenn es darum gehe, einem vermuteten Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer in Deutschland Rechnung zu tragen, wäre nach Auffassung des Verbandes das verpflichtende Angebot mindestens einer schwankungsarmen oder den Nominalwert garantierenden Anlagevariante ausreichend.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren seit Einführung des Flexi-Gesetzes hierzulande von der in Europa bislang einmaligen Flexibilität eines Instruments, dessen Charme nicht zuletzt darauf beruht, dass Arbeitnehmer selbst entscheiden und einen Beitrag zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit leisten können. Unnötige Reglementierungen gefährden dagegen die Akzeptanz und den Nutzen von Zeitwertkonten. „Es gilt, einen bedeutenden Standortvorteil des deutschen Arbeitsmarktes zu erhalten“, so Mansfeld.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Andreas Fink, Pressesprecher Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Telefax: (069) 597140-6

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