BVE fordert EU-einheitliche Handhabung bei Fixierung zukünftiger Biokraftstoffquoten
(Berlin) - Das von der Bundesregierung im August 2007 beschlossene energie- und klimapolitische Programm das so genannte Meseberg Programm - sieht unter anderem einen weiteren nationalen Ausbau der Biokraftstoffquoten vor. Zur Umsetzung dieses Ziels hat das Bundesumweltministerium Ende Juli 2008 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt. Dies war erforderlich geworden, nach dem das Bundesumweltministerium im April 2008 seine ehrgeizige Zielsetzung zur Erhöhung der Biokraftstoffquote aufgrund der Preissteigerungen bei Lebensmitteln relativieren und deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf vom Dezember 2007 zurücknehmen musste.
In ihrer Stellungnahme gegenüber den relevanten Bundesministerien hat sich die BVE unter anderem dafür ausgesprochen, für eine möglichst EU-einheitliche Regelung Sorge zu tragen, um für die deutsche Ernährungsindustrie keine Wettbewerbsnachteile entstehen zu lassen. Deshalb sollte zunächst das parallele Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene bezüglich der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen abgewartet werden. Die dort vorgesehene 10 Prozentige Biokraftstoffquote für das Jahr 2020 wird zwischenzeitlich auf EU-Ebene auch aus Gründen der Nutzungskonkurrenz zwischen dem Nahrungsmittel- und Bioenergiebereich bezüglich Getreide und Ölsaaten kontrovers diskutiert.
Vor diesem Hintergrund erachtet es die BVE als nicht zielführend, in vorauseilender Weise über die EU-Vorgaben hinausgehende Biokraftstoffquoten zu fixieren, da so weder klimarelevante noch die Energiesicherheit betreffende Vorteile erreicht werden.
Ferner spricht sich die BVE in ihrer Stellungnahme dagegen aus, Palm- und Sojaöl von der Anrechnung auf die Biodieselquote auszuschließen, da dies zu einer verstärkten Nachfrage von Rapsöl führen würde. Ein wichtiger Rohstoff für die Ernährungsindustrie würde so weiter verteuert mit Nachteilen für die Verbraucher.
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