Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

BVE beurteilt Entscheidung zum Zwangspfand kritisch

(Bonn) - Die Umweltministerkonferenz (UMK) einigte sich am 25.10.2000 in Berlin auf die Einführung eines Zwangspfandes für Dosen und Einwegflaschen.

Die Umweltminister halten es für erforderlich, die Differenzierung Mehrweg/Einweg zugunsten einer Unterscheidung ökologisch vorteilhaft/nicht vorteilhaft aufzugeben. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz befürworten sie eine unmittelbare Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen, unabhängig von Quoten und Füllmengen sowie vom Getränk.

Die Länder erwarten vom Bundesumweltministerium zur abschließenden Beurteilung eine ökologische Untermauerung der Lenkungswirkung zur Stabilisierung von ökologisch vorteilhaften Verpackungen. Innovationsfortschritte bei Verpackungen werden regelmäßige Untersuchungen zur ökologischen Vorteilhaftigkeit und Anpassung der Regelung notwendig machen.

Bundesumweltminister Trittin gab sich nach dem Votum der Länder zuversichtlich, dass ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Zwangspfandes für Dosen und Einwegflaschen auch den Bundesrat passieren werde.

Die BVE hatte für die Getränkeabfüller der Ernährungsindustrie in einem Schreiben an die Umweltminister vor der Konferenz nochmals deutlich gemacht, dass sie eine pragmatische Lösung erwartet, die das drohende Zwangspfand abwendet und Zeit für eine sorgfältige Überprüfung und Neukonzeption der Verpackungsverordnung schafft.

Ein Zwangspfand würde zusätzliche Kosten in Höhe von 3-5 Mrd. DM für Rücknahmeautomaten bei den Verkaufsstellen des Handels erfordern. Massive Belastungen für die Verbraucher wären die Konsequenz. Eine Intervention in den Markt, wie durch das Zwangspfand, ist auch ökologisch nicht mehr zu rechtfertigen. So zeigt eine Studie des Umweltbundesamtes, dass recyclinggerechte Einwegverpackungen, wie z. B. Getränkekartons, Mehrweg ökologisch eingeholt haben. Dies wird kein Einzelfall bleiben.

Die BVE wird das Votum der UMK kritisch prüfen, sich aktiv in den Rechtsetzungsprozess einbringen und mit ihren Mitgliedern darauf hinwirken, dass keine weiteren Belastungen auf die Ernährungsindustrie zukommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Cornelia Grüttgen Abt. Öffentlichkeitsarbeit Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/308290 Telefax: 0228/3082999

NEWS TEILEN: