BVE begrüßt Novellierung der Verpackungsverordnung
(Berlin) - Aufgrund der gestrigen (21. Februar 2008) Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag kann die 5. Novelle der Verpackungsverordnung voraussichtlich am 01. Januar 2009 in Kraft treten.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um Wettbewerbsverzerrungen, die durch einen immer größeren Umfang von so genannter Trittbrettfahrerei bei der Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen bedingt werden, gezielt entgegen zu wirken, so BVE-Vorstand Jürgen Abraham.
Die BVE hat sich seit Jahren für eine entsprechende Novelle eingesetzt, um den Bestand der haushaltsnahen Wertstoffsammlung sicherzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die relevanten Marktbeteiligten ihrer Produktverantwortung adäquat gerecht werden. Durch das so genannte Trennungsmodell, das Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchs grundsätzlich flächendeckenden Rücknahmesystemen zuweist und eine ergänzende Beteiligungspflicht der Erstinverkehrbringer sowie das erstmals eingeführte Institut der Vollständigkeitserklärung, hat der Verordnungsgeber nunmehr geeignete Instrumentarien zur Verfügung gestellt.
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