Pressemitteilung | k.A.

BVDW bezieht Stellung zu Adblock-Plus-Urteil

(Düsseldorf) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bedauert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Adblocker keinen Wettbewerbsverstoß darstellen sollen.

Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage von Axel Springer abgewiesen. Der Verlag hielt den Vertrieb des Werbeblockers Adblock Plus für rechtswidrig, unter anderem aufgrund der kostenpflichtigen Whitelisting-Funktion, durch die sich Unternehmen vom Blockieren freikaufen können. Der BGH geht in seiner heutigen Entscheidung über die Argumentation der Vorinstanz hinaus und sieht im Ergebnis sogar das hochproblematische Whitelisting als wettbewerbsrechtlich unbedenklich an.

Die Position des BGH, wonach auch das Blacklisting rechtlich unbedenklich ist, stellt nicht nur die etablierten Erlösmodelle der Verlage in Frage, sie hat auch unabsehbare Folgen für die Finanzierung journalistischer Inhalte in den Medien. Bezahlschranken werden nur in sehr wenigen Fällen weiterhelfen.
Laut Urteilsbegründung liegt "keine allgemeine Marktbehinderung vor, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet zerstört wird."

Dirk Maurer (IP Deutschland), Stellvertretender Vorsitzender des Online-Vermarkterkreises im BVDW: "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Journalismus. Es gefährdet die bewährten Geschäftsmodelle und die Vielfalt der Medienlandschaft, die Folgen sind kaum abzusehen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Tim Sausen, Pressesprecher, Wirtschaft und Politik Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf Telefon: (0211) 600456-0, Fax: (0211) 600456-33

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