Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Postdienstleister e.V. (BvDP)

BvDP-Studie zeigt: Umsatzsteuerregelung von Postdienstleistungen in Deutschland entspricht EU-Praxis

(Bonn) - Die deutsche Regelung für die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen entspricht der gängigen Praxis in den meisten EU-Mitgliedstaaten. Dies ergibt eine vom BvDP in Auftrag gegebene Studie zur Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen in Europa.

Die seit 1977 geltende EU-Umsatzsteuerrichtlinie erlaubt den EU-Mitgliedstaaten eine steuerliche Sonderbehandlung der Postdienstleistungen. Die Richtlinie definiert, dass „die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen“ umsatzsteuerbefreit sind, wobei die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie jeweils durch nationales Recht stattfindet. Die Leistungen der Post-Universaldienstanbieter sind in der EU mit Ausnahme von Schweden und Finnland von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für die reservierten Dienste wie für die Universaldienste im Wettbewerb.

Auch das deutsche Umsatzsteuergesetz regelt dies klar. In der Bundesrepublik Deutschland wurde auf „unmittelbar dem Postwesen dienende Leistungen der Deutschen Post AG“ nie Umsatzsteuer erhoben. In Deutschland betrifft dies im Briefbereich neben den Produkten der Exklusivlizenz auch die im Wettbewerb stehenden Universaldienstleistungen der Deutschen Post AG. Schalterpakete, die über das Filialnetz der Deutschen Post AG eingeliefert werden, sind Teil des Universaldienstes und damit ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

Die Studie untersucht insgesamt die Praxis der Umsatzsteuerregelung für Postdienstleistungen in den Ländern der Europäischen Union sowie in Tschechien, Ungarn, Polen, Neuseeland, Kanada und den USA. Es wurde die Praxis der Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen in Gesprächen mit Vertretern der obersten Fiskalbehörden, der Regulierungsbehörden sowie der nationalen Universaldienstleister überprüft und in die Zusammenfassungen integriert. Die Studie beinhaltet eine detaillierte Darstellung der Umsatzsteuerreglung für jedes untersuchte Land. Die Praxis erweist sich in dreizehn Mitgliedstaaten als nahezu identisch.

Die Studie kann beim BvDP bezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Postdienstleister (BvDP) Christof Riegert Adenauerallee 87 53113 Bonn Telefon: 0228/9143620 Telefax: 0228/9143660

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