Pressemitteilung | Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. (BVDA)

BVDA kritisiert Parteinahme von "Einkauf aktuell" im Bundestagswahlkampf / Anzeigenblattverband sieht Grundsatzklage als gerechtfertigt an

(Berlin) - Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA) hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2009 folgende Resolution verabschiedet:

Mit großer Entrüstung stellt die Mitgliederversammlung des BVDA fest, dass die Deutsche Post AG (DPAG) das von ihr herausgegebene Werbeblatt "Einkauf Aktuell" in unerträglicher Weise als Instrument im Bundestagswahlkampf zugunsten einer Partei bzw. Person missbraucht hat.

Aus Sicht des BVDA ist es mit dem Gebot der Staatsferne der Presse unvereinbar, dass die Redaktion des von der DPAG herausgegebenen Werbeträgers "Einkauf Aktuell" mit der Bundeskanzlerin ein Interview geführt hat, das dann in "Einkauf Aktuell" am Samstag vor der Bundestagswahl als Anzeige veröffentlicht wurde. Auf diese Weise nimmt ein von einem staatlich beherrschten Unternehmen wie der DPAG herausgegebenes Pr intmedium öffentlich Partei für eine Partei und stellt sich zugleich gegen Bezahlung in den Dienst einer Partei. In der freien Presse wird dies zu Recht als unzulässige Wahlhilfe und Verletzung des Neutralitätsgebotes kritisiert, zumal auch die Titelseiten der Ausgaben mit einer weiteren Wahlanzeige mit einem Portraitfoto der Bundeskanzlerin aufgemacht waren.

Die Konsequenz aus diesem in der Tat nicht hinnehmbaren Vorgang muss darin bestehen, dass die DPAG ihre Printmedienaktivitäten auf das verfassungsrechtlich zulässige Maß zurückfährt. Dies in die Wege zu leiten, sind Bund und Länder als Aktionäre der DPAG unverzüglich verpflichtet. Das Gebot der Staatsfreiheit der Presse muss wieder uneingeschränkte Beachtung finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA), Haus der Presse Pressestelle Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-2818, Telefax: (030) 726298-2800

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