Pressemitteilung | Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)

BvD begrüßt Pläne zum Erhalt des Datenschutzbeauftragten / Fahrplan zur Umsetzung der EU-DS-GVO muss aber eingehalten werden

(Berlin) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. unterstützt die Pläne des Bundesinnenministeriums, den Datenschutzbeauftragten in Behörden und Unternehmen im Zuge der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erhalten. Damit trage der kürzlich geleakte und inzwischen dem Vernehmen nach zurückgezogene Referentenentwurf eines allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes den gestiegenen Anforderungen bei Datenverarbeitung und Datenschutz diesbezüglich Rechnung, erklärte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Montag in Berlin. "Der Datenschutzbeauftragte sichert durch Knowhow und Beratung bei Unternehmen und Behörden die gesetzmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und trägt damit zur Vertrauensbildung bei öffentlichen Stellen und Firmen bei", sagte Spaeing.

Zugleich mahnte er eine zügige Einigung über strittige Punkte der geplanten Gesetzesanpassungen an. Die Debatte über die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes dürfe die fristgemäße Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018 nicht gefährden, betonte Spaeing. Denn nur eine zeitnahe Einigung garantiere eine Übergangsfrist und damit Planungssicherheit für Behörden und Unternehmen, Prozesse und Dokumente den Anforderungen entsprechend anzupassen.

Insbesondere die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die in den Unternehmen bereits an der Umstellung auf das kommende EU-Recht arbeiten, benötigen für diese Aufgabe Klarheit hinsichtlich der nationalen Ausgestaltung des Datenschutzrechts.

Eine Verzögerung bedeute zudem auch für Betroffene Unsicherheiten bei der Verarbeitung ihrer Daten. Deshalb müssten alle beteiligten Stellen auf eine rasche Einigung hinarbeiten, sagte Spaeing.

Mit der ausführlichen Kritik am 1. Referentenentwurf hat die Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, die Schwachstellen des Entwurfs deutlich herausgestellt.

Da die hier diskutierte Fassung des Referentenentwurf zurückgezogen wurde und in Kürze mit einem neuen Entwurf zu rechnen ist, wird sich der BvD dann intensiv mit dessen Inhalten befassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender, Politik, Presse, Öffentlichkeitsarbeit Budapester Str. 31, 10787 Berlin Telefon: (030) 26 36 77 60, Fax: (030) 26 36 77 63

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