Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

BVD begrüßt den Einsatz der stellvertretenden Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen für eine mittelstandsorientierte Steuerreform

(Berlin) - Der Europaverband der Selbständigen-BVD befürwortet die Korrekturvorschläge der stellvertretenden Ministerpräsidenten Hans-Artur Bauckhage (Rheinland-Pfalz). Walter Döring {Baden-Württemberg) und Ruth Wagner (Hessen), die der FDP angehören, zu der im Bundestag bereits beschlossenen Steuerreform.

Der Bundesrat ist die letzte Chance, Nachbesserungen im Interesse der Klein- und Mittelbetriebe zu erreichen. Der BVD begrüßt daher die Forderungen der drei Politiker, eine spürbare Steuerentlastung auch für kleine und mittlere Personenunternehmen zu gewähren. Bauckhage forderte einen Spitzensteuersatz, der deutlich unter den von der Bundesregierung angestrebten 45 Prozent liegen müsse, verbunden mit einer Abflachung des Tarifverlaufs. Döring betonte, dass der Mittelstand bei der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen benachteiligt würde. Während für Kapitalgesellschaften die Steuerfreiheit von Beteiligungsveräußerungen sehr vorteilhaft sei, vernachlässige die Bundesregierung den breiten Mittelstand. Er forderte die Wiedereinführung des von der Bundesregierung abgeschafften ermäßigten Steuersatzes für Betriebsveräußerungen und eine deutliche Anhebung des Freibetrages bei der Unternehmensaufgabe und der Veräußerung des Betriebes aus Altersgründen. Ruth Wagner betonte, dass eine Entlastung des Mittelstandes finanzierbar sei, zumal niedrigere Steuersätze zu mehr Investitionen und Arbeitsplätzen führten und damit auch zu steigenden Steuereinnahmen. Auch könne ein Teil der Erlöse aus der Versteigerung der neuen Mobilfunk-Lizenzen als Anschubfinanzierung für die Steuerreform verwendet werden.

Die Politiker kritisierten, die Einschränkungen bei den Abschreibungsbedingungen seien überzogen. Abschreibungszeiträume für Wirtschaftsgüter dürften nicht verlängert werden, sondern müssten sich an der betrieblichen Nutzungsdauer orientieren, um Investitionen nicht zu gefährden. Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze, bis zu der Veräußerungsgewinne durch Privatpersonen steuerfrei gestellt würden, sei gleichfalls ein Hemmnis für den sich entwickelnden Markt. Der BVD stimmt mit den Forderungen der drei Politiker überein. Auch die Forderung nach einer Vereinfachung des Steuerrechts entspricht einem langjährigen Anliegen des BVD. Der Europaverband der Selbständigen appelliert an die im Bundesrat vertretenen Bundesländer, sich den Vorschlägen der stellvertretenden Ministerpräsidenten anzuschließen und sich gleichfalls für eine effektive Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe einzusetzen. Nur durch das Veto im Bundesrat kann eine Verbesserung im Interesse der mittelständischen Betriebe erreicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BVD/CEDI-Bundesgeschäftsstelle, Kaiser-Friedrich-Höfe, Kaiser-Friedrich-Str.90, 10585 Berlin, Tel.: 0 30/ 2 61 91 17, Fax: 0 30/ 2 61 85 58

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