Pressemitteilung | Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

BVBC akzeptiert Bildungsscheck NRW

(Bonn) - Die Landesregierung NRW hat ein neues Instrument zur Förderung der Weiterbildung von Berufstätigen aufgelegt. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal bis zu EUR 750,00 pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als 2 Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Was Sie tun müssen:

Wenn Sie für ein Bundesseminar oder ein Seminar der Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe einen Bildungsscheck erhalten möchten, ist nach den derzeit bekannten Vergaberichtlinien wie folgt vorzugehen:

- Nehmen Sie unsere Detailseminareinladung (gilt für alle Bundesseminare – auch solche, die außerhalb von NRW stattfinden sowie die Seminare der Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe) mit zu einer, für Ihre Region zuständige, Beratungsstelle. (Eine Liste finden Sie auf unserer Website…)

- Die Beratungsstelle stellt Ihnen bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zum Nachweis der erfolgten Beratung, einen Bildungsscheck aus und vermerkt darauf 3 entsprechende Bildungsanbieter (u.a. den BVBC, dessen Detailseminareinladung Sie vorgelegt haben).

- Den vollständig ausgefüllten Bildungsscheck senden Sie zusammen mit Ihrer Seminaranmeldung der Bundesgeschäftsstelle (oder den Landesgeschäftsstellen Nordrhein oder Westfalen-Lippe, je nach Veranstalter)

- Sie erhalten von uns eine Seminarrechnung über den vollen Seminarpreis, überweisen uns vor Seminarbeginn aber lediglich 50 Prozent des Rechnungsbetrags.

- Der BVBC kann anschließend die fehlenden 50 Prozent des Seminarpreises bei dem zuständigen Versorgungsamt geltend machen.

Den Bildungscheck NRW können nun auch Selbstständige bekommen, wenn der Beginn ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurück liegt .

Werden Sie aktiv und nutzen Sie dieses Angebot des Landes NRW! Sie investieren damit in Ihre eigene Zukunft!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Pressestelle Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn Telefon: (0228) 963930, Telefax: (0228) 9639314

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