BVA bedauert Ablehnung des Eilantrages / Beitragssatzsicherungsgesetz: Hoffnung auf Hauptsacheverfahren bleibt, aber Kündigungsfolgen sind nicht reversibel
(Hamburg) - Der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag gegen das Beitrags-satzsicherungsgesetz (BSSichG) abzulehnen, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Bis die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren geklärt ist, werden die Kündigungen in den Apotheken ungebremst weitergehen, so die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski. Auch wenn sich das Gesetz dann als verfassungswidrig erweist, werden die Folgen für die betroffenen Apothekenangestellten nicht reversibel sein. Der BVA wird deshalb weiter gegen die Auswirkungen des Gesetzes, aber auch gegen vorschnelle und unzulässige Kündigungen kämpfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Auswirkungen für die Antragsteller nicht so gravierend seien, um das Gesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen. Neben den Apothekern hatten auch Zahntechniker und der Pharmagroßhändler GEHE Eilanträge auf einstweilige Anordnung gestellt und gleichzeitig Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Ein Detail aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts macht im Übrigen hellhörig: Das Gericht geht davon aus, dass die Großhändler ihre Belastung durch das Gesetz an die Apotheker weiter reichen werden. Dies war von der Bundesregierung immer bestritten worden.
Das BSSichG belegt die Apotheken mit überproportional hohen finanziellen Belastungen. Dadurch sind Tausende von Arbeitsplätzen akut gefährdet. Zahlreiche Mitglieder des BVA, der Gewerkschaft der Apothekenangestellten, haben bereits Kündigungen oder Änderungskündigungen erhalten, die mit den Auswirkungen des Gesetzes begründet wurden. In der Folge wird sich auch die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln spürbar verschlechtern.
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