Pressemitteilung | WBO - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V.

Busverband fordert mehr Respekt für das Fahrpersonal: Was ist im Hinblick auf Bild- und Tonaufnahmen erlaubt? (#fotorecht)

(Böblingen) - Zunehmend berichten Fahrerinnen und Fahrer von Busfahrgästen, die es als Gängelei empfinden, wenn sie nach ihrem Fahrschein gefragt werden, oder sogar aggressiv reagieren, wenn der Schülerausweis bzw. der Personalausweis gezeigt werden soll. Das Personal am Steuer wird schnell einmal gefilmt und dann das Video ins Netz gestellt. Aber es gibt auch Auseinandersetzung von Fahrgästen untereinander. Darauf hat jetzt der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hingewiesen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln begegnen sich täglich viele Menschen. Konflikte sind da vorprogrammiert. Allerdings muss der Umgang respektvoll erfolgen: Dies fordern die Unternehmen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein und das dürfen Fahrpersonal und Fahrgäste gegenseitig voneinander erwarten.

Zunehmend gibt es aber Vorfälle die nahelegen, dass mancher Fahrgast gar nicht weiß, was im Umgang miteinander alles erlaubt ist und was nicht.

Den Busfahrer zum Beispiel einfach mal so beim Fahren zu filmen, ist rechtlich verboten und kann ein ernstes Nachspiel haben. Rechtsanwältin Yvonne Hüneburg vom WBO führt hierzu aus: "Das Recht am eigenen Bild ist ein Grundrecht. Es greift schon, wenn man jemanden filmt oder fotografiert. Dasselbe gilt für Tonaufnahmen, denn jeder hat das Recht selbst zu bestimmen, von wem das Gesagte wahrgenommen werden soll und von wem nicht." Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld können die Folge sein. Auch ein Ausschluss von der Beförderung ist in diesen Fällen möglich. Bei einer Veröffentlichung im Internet kann das Ganze sogar eine Straftat darstellen: Das Strafgesetzbuch (§§ 201 und 201a) droht Personen, die Ton- oder Bildaufnahmen unbefugt zugänglich machen, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren an.

Allerdings sind Ausnahmen denkbar: Wenn z.B. gefilmt wird, wie jemand einen Sitz im Bus vorsätzlich beschädigt, dann ist das Filmen nicht strafbar. Dann dient die Filmaufnahme dem Nachweis einer Straftat und der Schädiger kann sich in so einem Fall nicht auf sein Recht am eigenen Bild berufen. Die Ausnahmen gelten aber nur für echte Straftaten.

Fahrgästen, die mit der Beförderung unzufrieden sind, rät der WBO, sich an das betreffende Busunternehmen zu wenden. Unter Nennung von Datum, Uhrzeit und der Buslinie kann die Beschwerde konkretisiert werden und an das Unternehmen gesendet werden. Dazu braucht es keine Bild-und Tonaufnahmen und auch das Internet muss dafür nicht bemüht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
WBO - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. Klaus Zimmermann Dornierstr. 3, 71034 Böblingen Telefon: (07031) 62301, Fax: (07031) 623116

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