Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)

Busunternehmen begrüßen Urteil zu gewerbesteuerlicher Hinzurechnung

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat die aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung beim Hoteleinkauf als positives Zeichen für die Branche begrüßt. Der Richterspruch zeigt auf, dass die vielfach vom Verband beklagte exzessive Auslegung der bestehenden Vorschriften durch Steuerbehörden auf juristischem Wege in sachlicher Weise beendet werden kann und wird. Für die Branche gehe es nun darum, so bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard, den Blick auf die tatsächlichen aktuellen Probleme der privaten Busunternehmen zu richten, für die zeitnah weitreichende politische Richtungsentscheidungen auf Ebene von EU, Bund und Ländern anstehen.

"Wir freuen uns über die Bestätigung unserer Einschätzung dieser juristischen Sachfrage und damit einhergehend über positive Signale für die betroffenen Unternehmen in unserer Branche", formulierte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zur Wirkung des Urteils. "Die verhandelte Frage kann und muss vor Gerichten sachlich geklärt werden. Wir begleiten den juristischen Verlauf weiter, hoffen aber, dass in der Öffentlichkeit nun wieder mehr Raum und Zeit für die wirklich wichtigen politischen Sachfragen bleibt, die den Mittelstand im Busgewerbe betreffen. An erster Stelle ist hierbei das Mobility Package der Europäischen Kommission zu nennen, das den gesamten Verkehrssektor in Europa in allen Bereichen berühren und verändern wird. Hier zeichnen sich aktuell tatsächlich große Herausforderungen für die mehr als 3.600 Unternehmen der Reisebusbranche in Deutschland ab, die ich vertrete und für die ich mich in Berlin wie in Brüssel und Straßburg engagiere. Es drohen aktuell deutlich verschlechterte Rahmenbedingungen auf EU-Ebene - sei es bei Entsendung oder bei Lenk- und Ruhezeiten." An dieser Stelle sei es daher nun absolut entscheidend für die Zukunft der Unternehmen, bei der Bundesregierung für die Positionen der Branche zu werben. Im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene könnten drohende Schäden für die Bustouristik noch verhindert werden.

Aus Sicht des bdo hat das aktuelle Urteil zwar eine deutliche Signalwirkung und zeigt an, in welche Richtung die juristische Auseinandersetzung zum Thema sich mit großer Wahrscheinlichkeit entwickeln wird. Der Richterspruch stellt jedoch noch nicht eine maßgebliche Entscheidung dar, die Rechtssicherheit und das Ende exzessiver Steuerbelastungen für Busunternehmen mit sich bringt. Dafür muss das Urteil des Bundesfinanzhofs in München abgewartet werden, das für 2019 zu erwarten ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) Christian Wahl, Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400

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