Pressemitteilung | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

Bußgeld für erfolgreiche Bargeldeinführung?

(Berlin) - Viele Sparkassen hatten am ersten Januar 2002 für ihre Kunden geöffnet, um das erwartet hohe Interesse am neuen Euro-Bargeld befriedigen zu können. Die Ankündigung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, gegen diese Feiertags-Öffnung Bußgelder erwirken zu wollen, stößt beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband auf Unverständnis.

Die Sparkassen haben am ersten Januar mit Geschäftsstellen-Öffnungen - dort wo es notwendig war - im Interesse ihrer Kunden gehandelt. Viele Menschen wollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt über das neue Euro-Bargeld verfügen. Dies haben die Sparkassen und ihre Mitarbeiter schnell, flexibel und unbürokratisch ermöglicht.

Grundlage für dieses Verhalten der Sparkassen war eine vorherige Umfrage des DSGV. Danach wollte ein gutes Viertel der Bundesbürger (28 %) sich am Neujahrstag mit Euro eindecken. 68 % gaben an, bar DM gegen Euro tauschen zu wollen.

Die Öffnung der Sparkassen am ersten Januar ist auch von der geltenden Rechtslage gedeckt.

Eine Vereinbarung der Länder wurde im vergangenen Jahr extra für die Zeit der Euro-Bargeldeinführung verabschiedet. Danach ist die Öffnung der Banken und Sparkassen auch an Sonn- und Feiertagen unter anderem erlaubt, wenn eine nicht abschätzbare Bedarfslage auf Kundenseite vorliegt.

Der Hinweis von ver.di, dass die Großbanken am ersten Januar nicht geöffnet hatten, überzeugt nicht, da diese bei der Geldversorgung der Bevölkerung keine entscheidende Rolle spielen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin Behrenstr. 31 10117 Berlin Telefon: 030/202250 Telefax: 030/20225250

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