Pressemitteilung | BAND e.V. - Business Angels Deutschland

Business Angels fordern international wettbewerbsfähige und verlässliche Rahmenbedingungen für Startups und ihre Investoren

(Essen) - Der künftige Bundestag und die künftige Bundesregierung müssen dafür sorgen, dass neu gegründete Startups wieder ein verlässliches und gutes Finanzierungsumfeld vorfinden. Zugleich ist es erforderlich, bürokratische und regulatorische Anforderungen für diese jungen Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen.

Drei Viertel der Finanzierungen von Startups in der frühen Phase werden in Deutschland durch private Investoreninnen und Investoren, Business Angels, gestemmt. Sie mussten in den letzten Jahren jedoch eine ständige Verschlechterung der Rahmenbedingungen für ihr Engagement erleben, bedauert ihr Verband, Business Angels Deutschland (BAND). Der Verband sieht die große Gefahr, dass Angel Investorinnen und Investoren sich vermehrt von der Finanzierung von Startups in Deutschland abwenden und im Ausland investieren oder sich angesichts des günstigen Zinsumfeldes anderen Kapitalanlagen zuwenden. Anders als Venture Capital Fonds können sie das jederzeit tun und sind nicht an Anlagekonditionen gebunden.

Zugleich blicken Gründerinnen und Gründer aufgrund von steigenden regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen verstärkt ins Ausland. Sie stellen fest, dass der Aufbau eines Unternehmens in vielen Ländern deutlich weniger Bürokratie-Overhead bedeutet.

Business Angels finanzieren nicht nur, sie unterstützen Gründerinnen und Gründer auch durch Rat und Tat. Dabei gehen sie ein erhebliches Risiko ein, denn die Gefahr des Scheiterns der Unternehmensgründung ist in der frühen Phase besonders groß. Business Angels bauen mit an der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Doch dafür brauchen sie verlässliche und für Startup-Finanzierungen förderliche Rahmenbedingungen. Stärker als in Deutschland gibt es diese im europäischen Ausland. Wenn Rahmenbedingungen das Risiko ein wenig abfedern, können Angels den vollen Fokus darauf legen, den Markt für die zukunftsorientierten Technologien und Geschäftsmodelle ihrer Startups erschließen zu helfen.

Konkrete Verbesserungen erwarten sich die Business Angels vor allem in folgenden Punkten.

1. Bürokratische Beurkundungserfordernisse abschaffen
Beispielhaft für überbordende Bürokratie, die Deutschland als international nicht wettbewerbsfähige erscheinen lässt, ist die Pflicht, die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sowie die Verpflichtung hierzu in einem notariellen Vertrag beurkunden zu müssen (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Dies erschwert Eigenkapitalfinanzierungen, ist zeitaufwändig und für die Startups mit nicht notwendigen, oft erheblichen Kosten verbunden.

Nachdem die Forderungen von BAND, aber auch aus der juristischen Literatur, nach einer ersatzlosen Streichung der aus dem 19. Jahrhundert stammenden Vorschrift in dieser Legislaturperiode leider nicht durchgedrungen sind, wird ein derartiger Modernisierungs- und Entbürokratisierungsschritt vom kommenden Bundestag und der kommenden Bundesregierung dringend erwartet.

2. Rückkehr zur früheren INVEST Förderung von Start-up Finanzierungen
Das bewährte Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ ist in den letzten beiden Jahren auf ein Minimum von 15% Förderanteil reduziert worden. Ebenso wurde das Gesamtvolumen der Investments pro Business Angels stark begrenzt.

Während die Zahl der Startup-Gründungen in 2024 angestiegen ist, ging die Zahl der frühphasigen Finanzierungsrunden deutlich zurück. Ebenso kam es im Vorjahr vermehrt zu Startup-Insolvenzen. Um diesen Negativtrends entgegenzuwirken, ist es notwendig, zu den früheren Konditionen der INVEST Förderung zurückzukehren. Insbesondere sollten Folgefinanzierungen wieder bezuschusst und das Programm für alle Angels ohne Einschränkung zugänglich sein.
Wichtig ist ebenfalls eine verlässliche Ausgestaltung des Programms. Seit 2022 kam es wiederholt zu unangekündigten Aussetzungen und Konditionsänderungen, die für die Finanzierungsplanung von Investoren und Startups schädlich waren.

3. Mehr Liquidität durch Aufbau eines Secondary Marktes
Business Angels sind in der Frühphase auch deswegen für Startups besonders wichtig, weil sie in diesem Zeitabschnitt ihre Unterstützung durch Know-how und Kontakte besonders gut einsetzen können. Sobald weitere Finanzierungsrunden stattgefunden haben, treten sie im Gesellschafterkreis in den Hintergrund. Deswegen ist es oft sinnvoll, wenn sie zu diesem Zeitpunkt ihre Beteiligung im Rahmen eines sog. Secondaries veräußern können und nicht auf den Verkauf der Mehrheit der Anteile am Unternehmen warten müssen. So können sie die Erlöse schneller für erneute Investments in der Frühphase nutzen.

Für Secondaries gibt es in Deutschland bislang, anders als im Ausland, keine ausreichenden Marktstrukturen. Der Staat sollte daher den Aufbau solcher Programme analog zu seinen Engagements via Zukunftsfonds oder der WIN-Initiate unterstützen bzw. in diese integrieren.

4. Flächendeckende Business Angels Co-Investment Fonds
Bund und Länder sollten öffentliche Co-Investment Fonds aufbauen, die immer gemeinsam mit Business Angels unter gleichen Bedingungen investieren.
Die Fonds hätten als Vorteil einen geringen Personalaufwand, weil der Business Angel die Beteiligung managt und die Business Angels können ihrerseits das Finanzierungsvolumen für das Startup durch das Co-Investment des Fonds erhöhen.

Positive Erfahrungen gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „NRW.Seed.Cap“ der NRW.Bank, in Sachsen mit dem „Business-Angel-Bonus“ der Sächsischen Aufbaubank sowie dem „Saxony Angel Venture Fund (SAVF)“ der dortigen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Der ausgelaufene „European Angels Fund“ hat aufgezeigt, dass mit solchen Modellen attraktive Renditen für die Geldgeber zu erzielen sind.

5. Anreiz zu Re-Investitionen: Roll-over für drei Jahre
Angels, die als natürliche Personen investieren, versteuern Veräußerungserlöse im Wege des Teileinkünfteverfahrens zu 60% mit ihrem persönlichen Steuersatz beziehungsweise im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25%. Dies betrifft etwa die Hälfte der Business Angels in Deutschland.

Mit einem steuerlichen Roll-over sollte ein Anreiz zum Re-Investment von Exiterlösen in Startups für Angels geschaffen werden. Durch eine Anpassung des § 6 Abs. 10 EStG, der zurzeit nur gewerbliche Investoren erfasst, sollte die Besteuerung eines Veräußerungserlöses aus einer Beteiligung an einem Start-up bis zur Beendigung der Beteiligung an dem Startup, maximal für 15 Jahre, gestundet werden, wenn und soweit ein Business Angel als natürliche Person solche Veräußerungserlöse innerhalb von drei Jahren erneut in ein innovatives Start-up im Sinne der INVEST-Richtlinie investiert. Es handelt sich insofern um einen Steueraufschub, nicht um einen Steuerverzicht.

Quelle und Kontaktadresse:
BAND e.V. - Business Angels Deutschland, Semperstr. 51, 45138 Essen, Telefon: 0201 8941560

NEWS TEILEN: