Bunte Wände beim Auszug verboten / Bundesgerichtshof verurteilt Mieter zu Schadensersatz
(Berlin) - "Das Urteil ist problematisch. Wer beim Auszug seine Wohnung mit kräftigen Farbanstrichen und bunten Wänden zurückgibt, muss Schadensersatz zahlen. Das gilt auch, wenn Mieter laut Mietvertrag überhaupt nicht verpflichtet waren, Schönheitsreparaturen durchzuführen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 416/12). "Mieter haben zwar während der Mietzeit das Recht, die Wohnung zu dekorieren, wie sie wollen und können auch bunte Farbanstriche wählen. Jetzt müssen sie aber einkalkulieren, dass sie beim Auszug ungewöhnliche Anstriche und Farbgebungen beseitigen müssen, wenn sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen wollen."
Im vorliegenden Fall muss der Mieter ca. 2.700 Euro Schadensersatz zahlen, weil er Wände der frisch renovierten Doppelhaushälfte während der Mietzeit in kräftigen Farben - Rot, Gelb und Blau - angestrichen hatte und die Wohnung in diesem Zustand dann auch zurückgab. Laut Bundesgerichtshof ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutralen Dekorationen übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht. Der Schaden des Vermieters bestehe darin, dass er die für breite Mieterkreise nicht akzeptable Art der Dekoration beseitigen müsse.
Siebenkotten: "Ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und muss er beim Auszug renovieren, dann muss er die Wohnung in farblich neutralen Tönen zurückgeben. Jetzt gilt im Ergebnis das Gleiche, auch wenn der Mieter laut Mietvertrag nicht verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Gibt er die bunt gestrichene Wohnung unrenoviert zurück, macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies sollten sich Mieter vor Augen führen, bevor sie während der Mietzeit die Wände bunt anstreichen."
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