BundeswehrVerband: Gegen pauschale Rehabilitierung von Deserteuren des 2. Weltkrieges
(Bonn) - Der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, fordert die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, für die Rehabilitierung von Deserteuren des 2. Weltkrieges weiter an dem Erfordernis einer Einzelfallprüfung festzuhalten.
Gertz räumte ein: Es spricht manches dafür, dass ein nicht geringer Teil der Urteile der Militärjustiz rechtsstaatlichen Maßstäben nicht standhält. Ihre pauschale Beseitigung durch Annullierung als Unrechtsurteile ohne Einzelfallprüfung ist jedoch das falsche Mittel für die Aufarbeitung von NS-Unrecht. Ebenso wie Schuld kann auch Unschuld immer nur individuell festgestellt werden.
Gertz schlägt vor, im Falle der Unaufklärbarkeit im Zweifel zugunsten der Verurteilten zu entscheiden. Wer Fahnenflucht im 2. Weltkrieg jedoch durch Annullierung nachträglich zu einer Kardinaltugend erhebe, verkenne allerdings, dass zu den Verurteilten auch nicht wenige echte Kriminelle gezählt hätten, bei denen politische Motive nicht vorlagen.
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