BundeswehrreformBegleitgesetz durch den Bundestag verabschiedet / Wüstner: Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
(Berlin) - Nach der Verabschiedung des BundeswehrreformBegleitgesetzes durch den Deutschen Bundestag bekräftigt der BundeswehrVerband seine Kritik an dem Gesetzeswerk. "Mit den beschlossenen Regelungen wird es nicht gelingen, den notwendigen Personalumbau im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr erfolgreich zu gestalten", erklärt der Stellvertretende Bundesvorsitzende, Major André Wüstner. Allein von den 6.200 Berufssoldaten, die die Bundeswehr dazu vor Ablauf ihrer regulären Dienstzeit verlassen müssten, können mit dem Gesetz nur maximal 3.100 gehen. Gemessen an den ursprünglichen Planungen des Bundesministers der Verteidigung bleibe das Gesetz damit weit hinter den Erwartungen zurück, machte Wüstner deutlich.
Gleichzeitig dankte er den Mitgliedern des federführenden Verteidigungsausschusses des Bundestages: "Wieder einmal haben Bundestagsabgeordnete einen unzureichenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessert." Dazu zähle neben der Erhöhung von Einmalzahlungen etwa der Wegfall der für ausscheidende Soldaten eigentlich geltenden Hinzuverdienstgrenzen.
Das gesamte Verfahren habe gezeigt, kritisierte Wüstner, dass die Neuausrichtung der Bundeswehr nicht von allen Ressorts als gemeinsames Projekt der ganzen Bundesregierung empfunden werde: "Der Bundesminister der Verteidigung wird von seinen Kabinettskollegen ziemlich alleine gelassen." Das hätten insbesondere die Interventionen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gezeigt.
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