Bundeswehr und VDZI bekennen sich zu einer klaren ordnungspolitischen Qualitätsorientierung / "Gemeinsame Erklärung" sichert zahntechnische Versorgung von Soldatinnen und Soldaten
(Dreieich) - Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) bekennen sich in einer "Gemeinsamen Erklärung" zum Konzept der qualitätsorientierten Leistungspartnerschaft zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor. Im BMVg unterzeichneten Admiralarzt Dr. Günther Brassel, Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr, und Zahntechnikermeister Lutz Wolf, VDZI-Präsident, die "Erklärung zur Sicherung der zahntechnischen Versorgung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der unentgeltlichen truppenzahnärztlichen Versorgung".
Im Mittelpunkt der "Gemeinsamen Erklärung" steht die Qualitätssicherung zahntechnischer Leistungen, unter Berücksichtigung von zwei ordnungspolitischen Eckpfeilern, unter Verzicht auf papierenes Normenwerk und vertrauend in die Kompetenz und Verantwortung der spezialisierten Fachleute. Der Zahntechnikermeister vor Ort ist der komplementäre Systempartner des Zahnarztes, der für die Qualität zahntechnischer Leistungen garantiert. Der Zahnarzt vor Ort entscheidet in seiner Verantwortung über die Auswahl des zahntechnischen gewerblichen Labors und ist für die Therapie im umfassenden Sinne verantwortlich.
In den Einzelheiten ist die Erklärung ein klares Bekenntnis zur Sicherung und Verbesserung der Struktur- und Ergebnisqualität bei der Erbringung zahntechnischer Leistungen, zur Sicherung der dauerhaften Qualität der zahntechnischen Versorgung durch die fachliche Qualifikation für die zahntechnische Herstellung und zur Verpflichtung aller Anbieter von Zahntechnik auf die in Deutschland geltenden Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmungen.
"Durch die Gemeinsame Erklärung unterstreichen wir die bewährte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten der Bundeswehr und zahntechnischen Meisterbetrieben in Deutschland", bekundet Admiralarzt Dr. Günther Brassel, Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr. "Besonders für die Qualität und Sicherheit ist es wichtig, dass die Befugnis zur Auswahl des zahntechnischen Meisterbetriebes weiterhin beim Zahnarzt liegt." Dadurch werde die Effizienz und Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechnikermeister befördert. Der Rat eines Zahntechnikermeisters vor Ort sei für den Zahnarzt sehr wichtig und er werde gewissenhaft überprüfen, mit welchem Zahntechnikermeister er zur individuellen Patientenversorgung fachgerecht und versorgungsnah zusammenarbeiten möchte. Dies verlange die Gesamtverantwortung des Zahnarztes.
Diese selbstbewusste Qualitätsoffensive ist ein Zukunftsmodell mit Signalcharakter. Denn sie sichert das dialogische Verhältnis einer komplementären Leistungspartnerschaft und ist somit jeder Form der Normierung überlegen. "Wir haben eine intelligente Lösung im Sinne der Qualitätsorientierung und der wechselseitigen Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten der Bundeswehr und zahntechnischen Meisterbetrieben in Deutschland gefunden", so Lutz Wolf über den erzielten Konsens mit der Bundeswehr. Denn dieses Modell sei das einzig denkbare, dass keine Risiken für die Patienten trägt und die Qualität der Versorgung in der arbeitsteiligen Herstellung des individuellen Zahnersatzes in Zukunft sichert.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband - (VDZI)
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