Bundesverwaltungsgericht stärkt Auftrag der Schulen
(Berlin) - Der VBE sieht im gestrigen (24. Juni) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kopftuchgesetz Baden-Württembergs eine grundsätzliche Stärkung der Schule, ihrem Auftrag der Erziehung zu Mündigkeit gerecht werden zu können. Das betont der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Ludwig Eckinger. Der VBE wertet deshalb das Urteil als positiv und sieht sich zugleich in seiner Position bestätigt. Der Kopftuchstreit habe in den Schulen den Konsens in Bildung und Erziehung erheblich erschwert und zu großer Unsicherheit geführt, so Eckinger. Die klare Entscheidung des Gerichts ist daher für Eltern, Schüler und Lehrer hilfreich.
Der VBE hatte in einem Positionspapier Ende November vergangenen Jahres betont, das Recht auf Mündigkeit unserer Kinder und Jugendlichen ist höher zu bewerten als das Recht einer einzelnen Person auf freie Ausübung ihrer Religion. Weiter heißt es: In staatlichen Schulen müssen Lehrkräfte sich außerhalb des ausgewiesenen Religionsunterrichts ihrer weltanschaulichen Neutralität bewusst sein. Diese Neutralitätspflicht ist Grundlage für die Entwicklung einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Gesellschaft.
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