Bundesversicherungsamt berücksichtigt rheumatische Erkrankungen / Forderungen der Deutschen Rheuma-Liga erfolgreich
(Bonn) - Das Bundesversicherungsamt hat einen Entwurf der Liste der 80 Erkrankungen vorgelegt, die im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden sollen. Dabei folgte die Behörde im Wesentlichen den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. In einigen wesentlichen Punkten aber gab es Änderungen. So sind jetzt in der Liste auch die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die Arthrosen der großen Gelenke und die Osteoporose enthalten.
Ein Erfolg des politischen Engagements der Deutschen Rheuma-Liga. Das empfehlende Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats hatte lediglich die Gelenkinfektionen berücksichtigt. Dies wäre ein verheerendes Signal für die Krankenkassen gewesen. Denn der Risikostrukturausgleich wird darüber entscheiden, für welche Erkrankungen ihrer Versicherten die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zukünftig Zuschläge erhalten. kommentiert Vizepräsidentin Helga Germakowski.
Die Deutsche Rheuma-Liga hatte in ihrer Stellungnahme die nicht nachvollziehbare Trennung von ähnlichen Diagnosen und die Benachteiligung von häufigen Erkrankungen durch die Berechnungsmethodik bemängelt. Dies hat das Bundesversicherungsamt nun geändert. Die entzündlichen rheumatischen Erkrankungen werden jetzt zusammen betrachtet und die Prävalenz der Erkrankungen stärker berücksichtigt. Diese Änderungen haben dazu geführt, dass die rheumatischen Erkrankungen nun in die Liste aufgenommen wurden.
Die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. ist Selbsthilfevereinigung und Interessenvertretung rheumakranker Menschen mit 250.000 Mitgliedern.
Die ausführliche Stellungnahme ist im Internet verfügbar:
http://www.rheuma-liga.de/uploads/
0/aktivitaeten/stellungnahme_rsa270208.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Susanne Walia, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit
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