Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Bundesverfassungsgericht wird Ökosteuer noch vor 2003 korrigieren

(Berlin) - "Das Bundesverfassungsgericht entscheidet spätestens im kommenden Jahr über die zahlreichen Verfassungsbeschwerden gegen die Ökosteuer. Erhebliche Korrekturen sind absehbar. Die Ökosteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wird es dann nicht mehr geben." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), am 6. März in Berlin zu der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Ökosteuer. Der BGA selbst unterstützt die Verfassungsbeschwerden von sechs Groß- und Außenhandelsunternehmen, die sich in dem verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sehen. Der Hintergrund dabei ist, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf die zu zahlenden Öko-Steuern für Energie oder Mineralöl Steuervergünstigungen in Höhe von 80 Prozent erhalten, Handel und Dienstleistungen aber die volle Ökosteuer zahlen müssen.

"Das deutsche Transportgewerbe klagt beispielsweise gegen die internationale Wettbewerbsverzerrung, einige Familien gegen die soziale Schieflage des Ökosteuergesetzes. Diese Klagen werden dazu führen, dass wesentliche Konstruktionsmängel der Ökosteuer beseitigt werden müssen," führte Börner aus. Der BGA geht davon aus, dass im zweiten Halbjahr 2001 oder spätestens im Jahr 2002 das Bundesverfassungsgericht die Ökosteuerklagen behandeln wird.

Börner kritisierte, dass die Befürworter der Ökosteuer noch heute die sogenannte "doppelte Dividende" anpreisen würden. "Zum einen soll die künstliche Verteuerung der Energie zu einem sparsameren Verbrauch führen. Zum anderen sollen die Einnahmen aus der Ökosteuer das marode Rentensystem finanziell unterfüttern. Diese Quadratur des Kreises kann nicht funktionieren", sagte Börner. Zudem sei die Bundesregierung bei der Ökosteuer ohne Not über ihr selbst gesetztes Ziel hinausgeschossen. In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung sei auf die notwendige europäische Harmonisierung der Energiebesteuerung hingewiesen worden. Darüber hinaus stehe im Koalitionsvertrag: „Bei der konkreten Ausgestaltung der Schritte muss auch die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt werden.“ Die Bundesregierung habe aber die Ökosteuer im nationalen Alleingang durchgepeitscht und dabei die Preisentwicklung auf den Energiemärkten ignoriert. "Damit wurde der eigene Koalitionsvertrag gebrochen", erklärte Börner in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Volker Tschirch, Pressesprecher Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-29

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