Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde der Kühlhäuser gegen die Ökosteuer zurück

(Bonn) - Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung der Beschwerdeführer und des VDKL leider nicht gefolgt. Der Versuch, dem Senat die willkürliche Ungleichbehandlung gewerblicher Kühlhäuser verständlich zu machen, ist nicht gelungen. Unabhängig davon ist beachtenswert, dass der Senat den produzierenden Unternehmen, die Kühlhäuser betreiben, ausdrücklich untersagt hat, Dritten freie Lagerkapazitäten mit steuerbegünstigtem Strom auf dem Markt anzubieten. Es sei Sache der Behörden, dies effizient zu überwachen und ggfs. zu verhindern. Der Senat hat aus unserer Sicht nicht berücksichtigt, dass es hier nicht in erster Linie um eine allgemeine Begünstigung des produzierenden Gewerbes geht, von der Dienstleister ausgeschlossen sind.

Gewerbliche Kühlhäuser können nur existieren, wenn das Outsourcing von Kühlhausleistungen aus dem produzierenden Gewerbe wirtschaftlich attraktiv bleibt. Das ist bei steuerlicher Benachteiligung größeren Ausmaßes auf Dauer nicht gewährleistet. Damit verliert die Ungleichbehandlung ihren Sinn, weil gerade ein vermeidbarer Stromverbrauch in schlecht ausgelasteten Kühlhäusern droht, die ohne Subventionierung durch die Ökosteuer nie gebaut worden wären. Immerhin zeigt die sorgfältige Urteilsbegründung, dass die wirtschaftliche Betroffenheit der gewerblichen Kühlhäuser durchaus erkannt wurde und ernst zu nehmen ist. Ein Freibrief dafür, die Ökosteuer zu Lasten des dienstleistenden Gewerbes beliebig weiter zu erhöhen, kann aus der Haltung des Senats sicherlich nicht herausgelesen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) Schedestr. 11, 53113 Bonn Telefon: 0228/201660, Telefax: 0228/2016611

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